Betreff
Entwidmung eines Teilstückes auf dem Friedhof in Hamersleben
Vorlage
AGB/195/23-BV/1
Aktenzeichen
HA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Entwidmung des Teilstückes Flurstück 290/1, Flur 1 auf dem Friedhof im Ortsteil Hamersleben.

 


Begründung:

Der Friedhof des Ortsteiles Hamersleben umfasst die Flurstücke 290/1 und 291/1 der Flur 1 und die Flurstücke 1/1 und 2/1 der Flur 4 mit einer Gesamtgröße von 10.806 qm.

 

Die Beisetzungen finden ausschließlich auf den Flurstücken 1/1 und 2/1 der Flur 4 und 291/1 der Flur 1 statt. Dort steht noch ausreichend Platz für zukünftige

Beisetzungen zur Verfügung.

 

Aus den Flurstück 290/1 der Flur 1 mit einer Größe von 3827 qm soll eine Baufläche entstehen. Auf dieser Fläche wurden vor ca. 40 Jahren die letzten Gräber beseitigt.

 

Die Gemeinde Am Großen Bruch möchte in ihren Ortsteilen Bauplätze schaffen. Die Fläche auf dem Friedhof in Hamersleben ist dafür geeignet. Voraussetzung für die Bebauung dieser Fläche ist die Entwidmung des Flurstückes 290/1 Flur 1.

 

Im Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.02.2002 finden sich keine Regelungen zur Entwidmung von Friedhöfen, jedoch sind in § 22 Abs. 2 die Ruhezeiten geregelt. Diese liegen bei mind. 15 Jahren. Da seit nun mehr 40 Jahren keine Bestattungen auf der Teilfläche stattgefunden haben, kann dieser Teil entwidmet und als Baufläche genutzt werden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.05.2023 die Vorlage nicht befürwortet und empfiehlt dem Gemeinderat, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

x

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Daniela Bärenroth

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff