Betreff
Entgeltvereinbarung 2023 Hort an der Freien Grundschule "Maria Montessori"
Vorlage
VG/227/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Herstellung des Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zur Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Börde über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch für den Hort an der Freien Grundschule “Maria Montessori” in Gröningen OT Großalsleben für das Haushaltsjahr 2023.

 


Begründung:

Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den Gemeinden bzw.  Verbandsgemeinden ab.

 

Über das Einvernehmen zur LEQ-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Börde ist der Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich.

 

Soweit der Finanzbedarf eines in Anspruch genommenen Platzes in einer Tageseinrichtung nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt wird, hat die Verbandsgemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den verbleibenden Finanzbedarf zu tragen. Zur Deckung des verbleibenden Finanzbedarfs können Kostenbeiträge gemäß § 13 erhoben werden.

 

Die Platzkosten für das Haushaltsjahr 2022 betrugen für ein Hortkind (6 Stunden) 440,68 EUR. Eine Abgrenzung der Betreuungsstunden in der Schul- /bzw. Ferienzeit wurde nicht vorgenommen.

 

Im Haushaltsjahr 2023 betragen die Platzkosten 477,70 EUR (tägliche Betreuung: 6 Stunden in der Schulzeit und 10 Stunden in den Ferien). Diese Kombination der Betreuungszeiten stellt den höchstmöglichen Betrag der Platzkosten dar. Je nach Betreuungsumfang verringern sich die Platzkosten entsprechend.

Von diesen Kosten werden die Landes- und Landkreismittel abgezogen. Diese Mittel betragen für Hortkinder insgesamt 127,30 EUR.

 

Somit verbleiben Platzkosten von 350,40 EUR pro Hortkind pro Monat bei einer Betreuungszeit von 10 Std. in den Ferien und 6 Std. in der Schulzeit

 

Dem Beschluss sind weitere Anlagen beigefügt:

Ermittlung der Platzkosten

Entgeltvereinbarung

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Susanne Krumbeck

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Entgeltvereinbarung

Ermittlung der Platzkosten