Beschlussvorschlag:
- Der Verbandsgemeinderat beschließt die
Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Teil-Flächennutzungsplans
Wulferstedt vom 08.10.1993 in der Fassung der 1. Änderung vom 20.09.2000
mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes für Windenergie im südlichen
Bereich der Gemarkung Wulferstedt (siehe nachfolgende Karte)
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1,
Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
- Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen TÖB ist gemäß § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Kosten der Änderung des Teil-FNP werden
von Dritten getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Ein
städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Begründung:
Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der
angespannten Klimaentwicklung und der durch den Ukrainekrieg eingetretenen
Energiekrise von der Bunderegierung zum überragenden öffentlichen Interesse
erklärt worden. In der Strategie zu der erklärten Energiewende soll die
Windkraft einen wesentlichen Anteil leisten. Zur Unterstützung und
Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie hat die Bundesregierung die
entsprechenden gesetzlichen Grundlagen beschlossen. Unter anderem wurden in
diesem Zusammenhang das Baugesetzbuch (BauGB) und das Bundesnaturschutzgesetz
(BNatschG) geändert.
Am 12.10.2022 hat die Regionalversammlung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Magdeburg mit Beschluss Nr. RV 08/2022 die Aufstellung des
Sachlichen Teilplans „Ziele und Grundsätze zu Energien der Planungsregion
Magdeburg“ beschlossen. Entsprechend der im Rahmen des Scopings zur
Umweltprüfung veröffentlichten informellen Karte wird der Bereich im südlichen
Gemeindegebiet Wulferstedt als mögliches Windeignungsgebiet thematisiert.
Der Betreiber des Windparks Wulferstedt strebt in Kooperation mit dem
Betreiber des Windparks Schwanebeck als ARGE Wulferstedt den weiteren Ausbau
des Windparks Wulferstedt an. Die entsprechenden Vorlagen zur Aufstellung des
B-Plans “Windpark Wulferstedt” und städtebaulicher Vertrag sind Gegenstand der
Gemeinderatssitzung der Gemeinde Am Großen Bruch am 07.06.2023.
Im Rahmen der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Wulferstedt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
(Entwicklung des B-Plans aus dem
F-Plan) für den weiteren Ausbau der Windenergie in der Gemarkung
Wulferstedt geschaffen werden. Dies bedarf einer Änderung der bisherigen
Darstellung als Fläche für Landwirtschaft in Sondergebiet für Windenergie (SO-Wind). Daher hat die ARGE Wulferstedt die Änderung
des Teil-Flächennutzungsplans Wulferstedt beantragt.
In der Anlage sind die Geltungsbereiche des zu ändernden Teil-FNP und
des B-Planes dargestellt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Ines Kühn |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
- Karte Geltungsbereich Teil-FNP + B-Plan