Betreff
2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Wulferstedt Gemeinde Am Großen Bruch hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VG/224/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Teil-Flächennutzungsplans Wulferstedt vom 08.10.1993 in der Fassung der 1. Änderung vom 20.09.2000 mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes für Windenergie im südlichen Bereich der Gemarkung Wulferstedt (siehe nachfolgende Karte)

 

Unbenannt

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen TÖB ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Kosten der Änderung des Teil-FNP werden von Dritten getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 


Begründung:

Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der angespannten Klimaentwicklung und der durch den Ukrainekrieg eingetretenen Energiekrise von der Bunderegierung zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt worden. In der Strategie zu der erklärten Energiewende soll die Windkraft einen wesentlichen Anteil leisten. Zur Unterstützung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie hat die Bundesregierung die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen beschlossen. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang das Baugesetzbuch (BauGB) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) geändert.

 

Am 12.10.2022 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg mit Beschluss Nr. RV 08/2022 die Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Ziele und Grundsätze zu Energien der Planungsregion Magdeburg“ beschlossen. Entsprechend der im Rahmen des Scopings zur Umweltprüfung veröffentlichten informellen Karte wird der Bereich im südlichen Gemeindegebiet Wulferstedt als mögliches Windeignungsgebiet thematisiert.

 

Der Betreiber des Windparks Wulferstedt strebt in Kooperation mit dem Betreiber des Windparks Schwanebeck als ARGE Wulferstedt den weiteren Ausbau des Windparks Wulferstedt an. Die entsprechenden Vorlagen zur Aufstellung des B-Plans “Windpark Wulferstedt” und städtebaulicher Vertrag sind Gegenstand der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Am Großen Bruch am 07.06.2023.

 

Im Rahmen der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Wulferstedt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Entwicklung des B-Plans aus dem

F-Plan) für den weiteren Ausbau der Windenergie in der Gemarkung Wulferstedt geschaffen werden. Dies bedarf einer Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für Landwirtschaft in Sondergebiet für Windenergie (SO-Wind).  Daher hat die ARGE Wulferstedt die Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Wulferstedt beantragt.

 

In der Anlage sind die Geltungsbereiche des zu ändernden Teil-FNP und des B-Planes dargestellt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

- Karte Geltungsbereich Teil-FNP + B-Plan