Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Windpark
Wulferstedt“ Gemeinde Am Großen Bruch OT Wulferstedt
- Der Geltungsbereich befindet sich südlich der
Ortslage von Wulferstedt und umfasst Teilbereiche
der Flur 5, 6 und 7 der Gemarkung Wulferstedt.
Karte: Auszug aus der topographischen Karte im Maßstab 1: 25.000, (https://www.geoportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/appsviewer_v40/index.html)
Folgende Flurstücke befinden sich innerhalb
des Geltungsbereichs und sind von der Planung betroffen:
Gemarkung Wulferstedt, Flur 5:
123, 124, 125, 127/1, 130/1, 131, 132,
134/1, 135, 137/1, 139/1, 141/1, 143/1, 144/1, 145/1, 145/2, 145/3, 146/1,
146/2, 147/1, 149/1, 168/1, 172/1, 173, 241, 251, 295/248, 326/143, 328/147,
329/147, 330/147, 331/147, 332/147, 333/147, 334/147, 338/148, 339/148,
340/148, 341/148, 342/148, 343/148, 344/148, 372/128, 375/126, 376/126,
381/146, 392/153, 393/152, 423, 424, 425, 426, 427 sowie Teilflächen der Flurstücke 254, 251,
413/249, 44/1, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 50/1
Gemarkung Wulferstedt, Flur 6:
10, 100/1, 101, 102, 103/1, 105, 106/1,
108, 109, 110/1, 113, 114, 115, 116, 118/1, 119, 120, 121, 126/1, 129/1, 132/1,
133, 134, 135/1, 138, 14/1, 141/1, 142/1, 145/1, 147/1, 149, 150, 152/1, 16/1,
172, 174, 175, 176, 178,, 179/77, 180/77, 183/80, 184/80, 185/53, 187/137,
189/70, 190/70, 191/70, 192/70, 194/70, 200/14, 202/122, 203/123, 205/59,
206/106, 209/76, 212/67, 213/67, 214/137, 215/137, 216/137, 217/137, 219/31,
220/23, 221/24, 223/78, 224/80, 226/91, 227/56, 228/56, 229/137, 230/137,
231/135, 234/136, 235/70, 236/70, 238/29, 239/30, 24/1, 24/2, 240/31, 241/31,
25/1, 254/4, 259/171, 262/155, 267/22, 268/22, 269/21, 270/21, 28, 33/1, 35/1,
37/1, 39, 40, 41, 42, 43/1, 45/1, 49, 5/1, 50, 51/1, 54, 57/1, 61, 64/1, 65/1, 68,
69, 72/1, 75/1, 8, 81, 82, 83, 84/1, 86, 87, 88/1, 9, 90/1, 92, 93/10, 93/6,
93/7, 93/8, 93/9, 94/10, 94/11, 94/12, 94/13, 94/14, 94/15, 94/16, 94/17,
94/18, 94/19, 94/20, 97/1,98
Gemarkung Wulferstedt, Flur 7:
1/22, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28,
1/29, 1/30, 1/31, 1/32, 1/33, 1/34, 1/35, 1/36, 1/37, 1/38, 1/39, 1/40, 1/41,
133/13, 133/14, 133/15, 133/16, 133/17, 133/18, 133/19, 133/20, 133/21, 133/22,
133/23, 133/24, 133/25, 134/1, 134/2, 134/3, 134/4, 134/5, 134/6, 134/7,
137/10, 137/11, 137/12, 137/2, 137/3, 137/4, 137/6, 137/7, 137/8, 137/9, 138,
139/1, 142, 146/1, 147/1, 148/1, 148/2,
151/1, 151/2, 153, 154, 185/2, 229/150, 230/150, 231/150, 232/150, 258/134,
262/139, 266/141, 267/140, 276/148, 3/2, 5/1, 5/4, 5/5, 5/8, 5/9 sowie eine
Teilfläche des Flurstücks 185/2
- Planungsinhalt:
Als Art der baulichen Nutzung ist ein
Sondergebiet für Windenergie festzulegen. Die übrigen Flächen im
Geltungsbereich sind als Fläche für Landwirtschaft festzulegen.
Das Maß der baulichen Nutzung und die
überbaubaren Flächen sollen durch Festlegung von 12 Baufeldern bestimmt und
durch Baugrenzen definiert werden.
Die Belange des Umweltschutzes sind gem. §
2 Abs. 4 BauGB im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und zu bewerten und
in einem Umweltbericht zusammenzufassen.
Im Ergebnis dessen sollen im Bebauungsplan
Maßnahmen zur Kompensation des voraussichtlich zu erwartenden Eingriffs
festgelegt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie Nachbargemeinden sind gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauG
frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu informieren. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB soll im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgen.
- Die Kosten für den Bebauungsplan
einschließlich Umweltbericht werden von Dritten getragen. Eine
Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11
BauGB ist abzuschließen.
- Der Beschluss vom 05.10.2022 mit Beschluss-Nr. 098/18/2022 wird aufgehoben.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist aufgrund der
angespannten Klimaentwicklung und der durch den Ukrainekrieg eingetretenen
Energiekrise von der Bunderegierung zum überragenden öffentlichen Interesse
erklärt worden. In der Strategie zu der erklärten Energiewende soll die
Windkraft einen wesentlichen Anteil leisten. Zur Unterstützung und
Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie hat die Bundesregierung die
entsprechenden gesetzlichen Grundlagen beschlossen.
Der Betreiber des Windparks Wulferstedt strebt in Kooperation mit dem
Betreiber des Windparks Schwanebeck als ARGE Wulferstedt den weiteren Ausbau
des Windparks Wulferstedt an. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Vorbereitung des Repowerings der
vorhandenen Altanlagen sowie der Errichtung von weiteren Windenergieanlagen
neuester, energetisch effektiver Anlagengenerationen in der Gemarkung
Wulferstedt.
Die Gebietsgröße wurde mit der Regionalen
Planungsgemeinschaft Magdeburg vorabgestimmt und entspricht derzeit der
Scopingunterlage zum Sachlichen Teilplan Energie. Aufgrund der Vergrößerung des
Geltungsbereiches in östlicher Richtung (bis zum Weg, der die alte Ziegelei und
die Ortslage Wulferstedt erschließt) ist der Beschluss vom 05.10.2022
aufzuheben
Das Sondergebiet für Windenergie beinhaltet den Geltungsbereich des zu ändernden Teilflächennutzungsplan Wulferstedt, die übrige Fläche des B-Plangebietes wird als Landwirtschaftsfläche dargestellt (siehe Anlage).
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgememeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
- Karte Geltungsbereich B-Plan