Betreff
Entgeltvereinbarung 2023 Kindertagesstätte "Edelhof"
Vorlage
VG/223/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Herstellung des Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch für die Kindertagesstätte “Edelhof” in Gröningen für das Haushaltsjahr 2023.

 


Begründung:

Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den Gemeinden bzw.  Verbandsgemeinden ab.

 

Über das Einvernehmen zur LEQ-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. ist der Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich.

 

Soweit der Finanzbedarf eines in Anspruch genommenen Platzes in einer Tageseinrichtung nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt wird, hat die Verbandsgemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den verbleibenden Finanzbedarf zu tragen. Zur Deckung des verbleibenden Finanzbedarfs können Kostenbeiträge gemäß § 13 erhoben werden.

 

Die Platzkosten für das Haushaltsjahr 2022 betrugen für den Krippenbereich 2.165 EUR (10 Stunden) und im Kindergartenbereich 1.559 EUR (10 Stunden).

 

Im Haushaltsjahr 2023 betragen die Platzkosten für den Krippenbereich 1.609 EUR (10 Stunden) und im Kindergartenbereich 1.036 EUR.

Von diesen Kosten werden die Landes- und Landkreismittel abgezogen. Diese Mittel betragen für Krippenkinder 666 EUR und für Kindergartenkinder 322 EUR.

 

Somit verbleiben Platzkosten von 943 EUR pro Krippenkind pro Monat sowie 714 EUR pro Kindergartenkind pro Monat.

Diese Kosten sind im Vergleich zum Vorjahr somit um monatlich 589 EUR pro Krippenkind und um 539 EUR pro Kindergartenkind aufgrund der höheren Kinderzahl und der Anhebung der Landes- und Landkreismittel gesunken.

 

Im Moment werden 36 Kinder und bis zum Jahresende voraussichtlich 41 Kinder in der Kindertagesstätte “Edelhof” betreut. Die Betriebserlaubnis liegt bei 45 Kindern.

 

Dem Beschluss sind weitere Anlagen beigefügt:

Ermittlung der Platzkosten

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

 

Susanne Krumbeck

 

 

 

Nicole Schliebener

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Ermittlung der Platzkosten