Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen stimmt der Erstellung einer Planungsvereinbarung zum straßenbegleitendem Radweg an der L 24 zwischen Gröningen und Großalsleben zu. Der Entwurf wird Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Die Straßenbaubehörde möchte mit der Stadt Gröningen eine Planungsvereinbarung zum straßenbegleitenden Radweg an der L 24 zwischen Gröningen und Großalsleben vereinbaren.
Der Abschnitt Gröningen – Großalsleben ist im LRVN 2020 des Landes Sachsen-Anhalt enthalten. Die Einzelfallprüfung des genannten Abschnittes, zeigt die Erfordernis einer Entflechtung der Verkehrsströme. Der Radweg ist als straßenbegleitender Radweg entlang der L 24 vorgesehen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Planung des Radweges von einer Länge von 3,31km und die Leistungsphasen 1-4.
Die Gemeinde finanziert die Planung vor und die LSBB refinanziert die von der Gemeinde verauslagten Kosten (u.a. Vermessung, Baugrunduntersuchung, Objektplanung, Landschaftspflegerische Begleitplanung)
Die Verwaltung lässt sich von einem externen Planungsbüro den erforderlichen Kosten- und Zeitplan erstellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
x |
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2023 /2024 |
Kosten werden gerade ermittelt |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Kristin Koppe |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
01_Übersichtsplan
02_Vorschlag Planungsvereinbarung