Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der Firmenauswahl für die Vergabe von Wartungs- und Reparaturleistungen für die Straßenbeleuchtung und für die kommunale Infrastruktur (Zeitvertragsarbeiten) sowie der Vertragslaufzeit von 3 Jahren (01.01.2024 bis 31.12.2026) zu.
Begründung:
Die Wartungs- und Reparaturleistungen für die
Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und der kommunalen Infrastruktur müssen ab
01.01.2024 neu vergeben werden. Die Verwaltung schlägt für die neuen
Zeitverträge eine Laufzeit von 3 Jahren (01.01.2024 bis 31.12.2026) sowie die
Beteiligung der folgenden Fachfirmen vor:
Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
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Elektro-Hupe, Gröningen
- ELGOS
GmbH, Oschersleben
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Elektro-Fahrig GmbH, Hamersleben
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Lothar Joh Elektrotechnik GmbH, Oschersleben
- Elektro-Mues, Schwanebeck
Unterhaltung der kommunalen Infrastruktur
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Baubetrieb Hornhausen GmbH, Oschersleben OT Hornhausen
- TAB Specht, Oschersleben OT Kleinalsleben
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Tiefbauunternehmen Michael Graß, Gröningen,
- WAB
GmbH, Oschersleben
- Green
Tech, Inh. Matthias Ruch, Gröningen
Die beschränkte Ausschreibung erfolgt mit den aktualisierten
Standartleistungstexten. Die Bieter haben im Auf- und Abgebotsverfahren den Zu-
oder Aufschlag in % auf die Einheitspreise der Standartleistungsbücher, den
Zuschlag für Kleinaufträge und die Stundensätze für Arbeiten außerhalb der
Standartleistungsbücher anzugeben.
Die Auftragserteilung während der Laufzeit erfolgt in Einzelaufträgen bis
zu einem Betrag i.H.v. 9.500,- € brutto.
Nach der geltenden Rechtsauffassung sind Rahmenverträge auf
max. 4 Jahre zu beschränken, um den Wettbewerbsgrundsatz und i.d.R. auch
gleichzeitig die Sicherstellung der Haushaltsgrundsätze durch regelmäßig zu
wiederholende Abfragen des Marktes zu gewährleisten. Bisher wurde der
Rahmenvertrag immer mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben und
vergeben.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Herr Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |