Betreff
Ausbau der K 1363 OD Wulferstedt als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Börde
Vorlage
AGB/191/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau der K1363 OD Wulferstedt als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Börde zu.

 


Begründung:

Der Landkreis Börde beabsichtigt die Kreisstraße K1363 OD Wulferstedt als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde am Großen Bruch grundhaft auszubauen. Der geplante Bauabschnitt (ca. 630m) erstreckt sich von der Einmündung Neue Reihe / Krottorfer Weg bis zum Ortsausgang Richtung B245.

 

Die Kosten für den Straßenbau und der befestigten Nebenanlagen (beidseitig 1,50m) werden vom Landkreis Börde übernommen, siehe Anlage 1.

 

Die Gemeinde Am Großen Bruch muss für den Ausbau der Kreisstraße anteilige Planungskosten, anteilige Kosten der örtlichen Bauüberwachung und die Kosten für die Entwässerung (RW-Kanal, Straßenabläufe und Grundstücksanschlüsse) übernehmen.

 

Die Kosten für den RW-Kanal werden auf 680.000€ geschätzt, von diesen Kosten übernimmt der Landkreis 123.660€

 

 

Ausgaben:          Baukosten RW-Kanal                                    ca. 680.000€

anteilige Planungskosten                                           ca.   50.000€

                               anteilig Sigeko/BE/Verkehrssicherung  ca.   23.000€

                               BO/BÜ                                                                ca.   18.000€

Summe:                                                                                  771.000€

                              

Einnahmen:        Zuschuss Straßenentwässerung LK BÖ       123.660€    und Erschließungsbeiträge Anwohner                     ca. 212.090€

                                                                                                                                   335.750€

 

 

Dies sind nur Grobschätzungen da der Gemeinde noch keine Vorplanung / Planung vorliegt.

 

Die Kosten für den RW-Kanal teilen sich hälftig auf in Straßenentwässerung und Grundstücksentwässerung, 90% der Kosten von der Straßenentwässerung kann auf die Anlieger als Erschließungskosten umgelegt werden. Die Erschließungskosten sind nur in dem Bereich möglich, wo noch kein Regenwasserkanal vorhanden ist.

 

Die Kosten für die kommunalen Nebenanlagen (alles was hinter dem beidseitigen Gehweg (1,5m) liegt) wurden noch nicht bestimmt. Genauere Aussagen darüber können erst getroffen werden, wenn eine Planung mit Lageplan und Querschnitt vorliegt. Die Straßenbeleuchtung wurde in Wulferstedt schon erneuert, es können eventuell Kosten für die Umverlegung der Straßenbeleuchtung entstehen.

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

x

 

2023/

2024

257.000 €

514.000 €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kristin Koppe

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Anlage 1 - Anschreiben LKBÖ_23_02_17