Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
Gröningen beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/2022 im
Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat
Gröningen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr.05/2022 Wohngebiet "Seilerbahn" - Stadt Gröningen sowie
der Entwurfsbegründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs.2 BauGB. Außerdem wird beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB gleichzeitig mit
der öffentlichen Auslegung entsprechend § 4a Abs.2 BauGB durchgeführt wird.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Stadtrat
Gröningen hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zur
Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr.05/2022
Wohngebiet "Seilerbahn" - Stadt Gröningen gefasst.
Durch die Änderung
des Baugesetzbuches vom 04.05.2017 wurde den Gemeinden gemäß § 13b BauGB die
Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne, die der Deckung des Wohnbedarfes dienen
und an den Innenbereich angrenzen, bis zu einer Grundfläche von 10.000 m2
im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, wenn ein Aufstellungsbeschluss bis
zum 31.12.2022 gefasst wurde. Das Planverfahren muss bis zum 31.12.2024
abgeschlossen sein. Das Plangebiet umfasst eine Erweiterungsfläche, die
unmittelbar an die im Zusammenhang bebaute Ortslage Gröningen an der Seilerbahn
anschließt und diese nach Süden auf erschlossenen Flächen ergänzt.
Da dies mit
erheblichen Erleichterungen der Durchführung des Verfahrens und dem Verzicht
auf die Anwendung der Eingriffsregelung verbunden ist, soll dies für die
vorliegende Bebauungsplanung zur Anwendung kommen.
Der Planentwurf mit
den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung
liegen als Anlage der Beschlussvorlage bei.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
- Entwurf B-Plan
- Entwurfsbegründung