Betreff
B-Plan Nr. 05/2022 Wohngebiet "Seilerbahn" - Stadt Gröningen hier: Durchführung des Planverfahrens nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB und Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
GRÖ/288/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/2022 im Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB durchzuführen.

 

Der Stadtrat Gröningen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr.05/2022 Wohngebiet "Seilerbahn" - Stadt Gröningen sowie der Entwurfsbegründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB. Außerdem wird beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung entsprechend § 4a Abs.2 BauGB durchgeführt wird.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Der Stadtrat Gröningen hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr.05/2022 Wohngebiet "Seilerbahn" - Stadt Gröningen gefasst.

Durch die Änderung des Baugesetzbuches vom 04.05.2017 wurde den Gemeinden gemäß § 13b BauGB die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne, die der Deckung des Wohnbedarfes dienen und an den Innenbereich angrenzen, bis zu einer Grundfläche von 10.000 m2 im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, wenn ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 gefasst wurde. Das Planverfahren muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Das Plangebiet umfasst eine Erweiterungsfläche, die unmittelbar an die im Zusammenhang bebaute Ortslage Gröningen an der Seilerbahn anschließt und diese nach Süden auf erschlossenen Flächen ergänzt.

Da dies mit erheblichen Erleichterungen der Durchführung des Verfahrens und dem Verzicht auf die Anwendung der Eingriffsregelung verbunden ist, soll dies für die vorliegende Bebauungsplanung zur Anwendung kommen.

Der Planentwurf mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung liegen als Anlage der Beschlussvorlage bei.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

- Entwurf B-Plan

- Entwurfsbegründung