Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt die Haushaltsatzung für das Jahr 2023 und den Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen. Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zum Haushalt 2023 werden nachgereicht.
Begründung:
Gemäß §§ 100
ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.
LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Katrin Püschner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
· Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen