hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 “Windpark Am Speckberg” der Stadt Gröningen vom 24.03.2005, in der Fassung der 1. Änderung vom 10.12.2008.
Mit der 3. Änderung wird dem Bebauungsplan künftig die Ordnungsnummer 01/2023 zugeordnet.
Inhalt der Planung für den Geltungsbereich der 3. Änderung sind:
- Änderung der Größe und des Zuschnitts der Baufenster 10, 11 und 12
- Festsetzung eines weiteren Baufensters im nördlichen Bereich des
Sondergebietes
- Festsetzung einer max. Anlagenhöhe auf 270 m über Grund und eines max.
Rotorradius von 100 m
- Festsetzung der Größe der Grundfläche der Anlage (vollversiegelte Fläche) von
max. 500 m²
- Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen des zu erwartenden Eingriffs auf
Basis der Eingriffsbewertung im Rahmen der Umweltprüfung
Der Geltungsbereich bleibt unberührt.
Auszug
TK 50 (https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/startseite-viewer.html)
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Innerhalb der 13 im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster werden
derzeitig 11 Windenergieanlagen des Typs Vestas V90 mit einer Anlagenhöhe von
140 m und einer Nennleistung von 2,2 MW betrieben.
Die Windpark Gröningen GmbH & Co.2.-Betriebs-KG i.G. plant nun die
energetische Optimierung des Windparks, zunächst durch den Zubau von 3 weiteren
Windenergieanlagen und im Weiteren durch ein Repowering der vorhandenen 11
Windenergieanlagen.
Zur Errichtung geplant sind Windenergieanlagen mit einer maximalen
Anlagenhöhe von 270 m und einer Nennleistung > 6 MW.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung,
insbesondere der maximalen Anlagenzahl und der max. Anlagenhöhe stehen dem
geplanten Vorhaben entgegen.
Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der
angespannten Klimaentwicklung und der vom Bund im April 2022 beschlossenen
forcierten Energiewende zum besonderen öffentlichen Interesse geworden. Unter
dem Aspekt einer energetischen Optimierung des bereits bestehenden
Sondergebietes für die Nutzung der Windenergie wird das beabsichtige Vorhaben
von der Stadt Gröningen befürwortet und die Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplans beschlossen.
Inhalt der Planung für den Geltungsbereich der 3. Änderung:
- Änderung der
Größe und des Zuschnitts der Baufenster 10, 11 und 12 (siehe Skizze 1)
- Festsetzung
eines weiteren Baufensters im nördlichen Bereich des Sondergebietes (siehe
Skizze 2)
- Festsetzung
einer maximalen Anlagenhöhe auf 270 m über Grund und eines max. Rotorradius von
100 m
- Festsetzung
der Größe der Grundfläche der Anlage (vollversiegelte Fläche) von max. 500 m²
- Festsetzung
von Kompensationsmaßnahmen des zu erwartenden Eingriffs auf Basis der
Eingriffsbewertung im Rahmen der Umweltprüfung
Skizze1 - Änderung der Baufenster 10, 11 und 12
Skizze 2 – Festsetzung eines neuen Baufensters (Nr.14)
Anhang 1
Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Windpark am Speckberg“ in der Fassung der 1. Änderung vom 10.12.2008
Planteil A
Planteil B- textliche Feststetzungen
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |