Betreff
3. Änderung B-Plan Nr. 01/2023 Windpark "Am Speckberg" Gröningen
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
GRÖ/284/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 “Windpark Am Speckberg” der Stadt Gröningen vom 24.03.2005, in der Fassung der 1. Änderung vom 10.12.2008.

 

Mit der 3. Änderung wird dem Bebauungsplan künftig die Ordnungsnummer 01/2023 zugeordnet.

 

Inhalt der Planung für den Geltungsbereich der 3. Änderung sind:

- Änderung der Größe und des Zuschnitts der Baufenster 10, 11 und 12

- Festsetzung eines weiteren Baufensters im nördlichen Bereich des

  Sondergebietes

- Festsetzung einer max. Anlagenhöhe auf 270 m über Grund und eines max.

  Rotorradius von 100 m

- Festsetzung der Größe der Grundfläche der Anlage (vollversiegelte Fläche) von

  max. 500 m²

- Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen des zu erwartenden Eingriffs auf

  Basis der Eingriffsbewertung im Rahmen der Umweltprüfung

 

Der Geltungsbereich bleibt unberührt.

 

Auszug TK 50 (https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/startseite-viewer.html)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


 

 


Begründung:

 

Innerhalb der 13 im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster werden derzeitig 11 Windenergieanlagen des Typs Vestas V90 mit einer Anlagenhöhe von 140 m und einer Nennleistung von 2,2 MW betrieben.

 

Die Windpark Gröningen GmbH & Co.2.-Betriebs-KG i.G. plant nun die energetische Optimierung des Windparks, zunächst durch den Zubau von 3 weiteren Windenergieanlagen und im Weiteren durch ein Repowering der vorhandenen 11 Windenergieanlagen.

Zur Errichtung geplant sind Windenergieanlagen mit einer maximalen Anlagenhöhe von 270 m und einer Nennleistung > 6 MW.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung, insbesondere der maximalen Anlagenzahl und der max. Anlagenhöhe stehen dem geplanten Vorhaben entgegen.

Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der angespannten Klimaentwicklung und der vom Bund im April 2022 beschlossenen forcierten Energiewende zum besonderen öffentlichen Interesse geworden. Unter dem Aspekt einer energetischen Optimierung des bereits bestehenden Sondergebietes für die Nutzung der Windenergie wird das beabsichtige Vorhaben von der Stadt Gröningen befürwortet und die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.

 

Inhalt der Planung für den Geltungsbereich der 3. Änderung:

-       Änderung der Größe und des Zuschnitts der Baufenster 10, 11 und 12 (siehe Skizze 1)

-       Festsetzung eines weiteren Baufensters im nördlichen Bereich des Sondergebietes (siehe Skizze 2)

-       Festsetzung einer maximalen Anlagenhöhe auf 270 m über Grund und eines max. Rotorradius von 100 m

-       Festsetzung der Größe der Grundfläche der Anlage (vollversiegelte Fläche) von max. 500 m²

-       Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen des zu erwartenden Eingriffs auf Basis der Eingriffsbewertung im Rahmen der Umweltprüfung


Skizze1 - Änderung der Baufenster 10, 11 und 12

 

 

 

Skizze 2 – Festsetzung eines neuen Baufensters (Nr.14)


Anhang 1

Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Windpark am Speckberg“ in der Fassung der 1. Änderung vom 10.12.2008

 

Planteil A

 

 

 

 


Planteil B- textliche Feststetzungen


 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner