Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde erteilt das Einvernehmen zu den Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zwischen dem Landkreis Börde und der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Einrichtungen: Hort Kroppenstedt, Hort Gröningen, Hort “Villa Einstein” Ausleben, Kita “Rasselbande” Kroppenstedt, Bewegungskita “Klettermax” Krottorf, Kita “Wichtelstübchen” Gröningen, Kita “Bodespatzen” Gröningen, Kita “Schloss Trautenburg” Ottleben, Kita “Spatzennest” Wulferstedt und Kita “Sonnenschein” Hamersleben.
Begründung:
Zum 01.08.2019 trat die Novellierung des KiFöG LSA in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und den Trägern der Tageseinrichtungen nach den Vorschriften der §§ 78b bis 78e SGB VIII im Einvernehmen mit den Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Der Landkreis Börde äußerte die letzten Jahre mehrfach die Notwendigkeit eines Abschlusses der entsprechenden Vereinbarungen, so dass die Verbandsgemeinde Westliche Börde nunmehr reagieren musste.
Die in den Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmale bilden gemäß § 78c Abs. 2 S. 2 SGB VIII die Grundlagen für die Entgeltvereinbarungen. Die Entgeltvereinbarungen beinhalten die monatlichen Platzkosten für den Besuch der Tageseinrichtungen.
Diese stellen sich wie folgt dar:
Einrichtung |
|
Betreuungszeit |
Platzkosten ab 01.01.2023 |
Hort
Kroppenstedt |
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6 Std.
Schulzeit 10 Std.
Ferien |
372,13 EUR |
Hort
Gröningen |
|
6 Std.
Schulzeit 10 Std.
Ferien |
387,99 EUR |
Hort
Ausleben |
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6 Std.
Schulzeit 10 Std.
Ferien |
336,73 EUR |
Kita
Kroppenstedt |
Krippe |
10 Std. |
1.396,23 EUR |
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Kita |
10 Std. |
745,34 EUR |
Kita
Krottorf |
Krippe |
10 Std. |
1.367,80 EUR |
|
Kita |
10 Std. |
708,37 EUR |
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Hort |
6 Std. /
10 Std. |
511,81 EUR |
Kita
Großalsleben |
Krippe |
10 Std. |
1.193,67 EUR |
|
Kita |
10 Std. |
630,55 EUR |
|
Hort |
6 Std. /
10 Std. |
462,69 EUR |
Kita
Gröningen |
Krippe |
10 Std. |
1.425,00 EUR |
|
Kita |
10 Std. |
741,13 EUR |
Kita
Ausleben |
Krippe |
10 Std. |
1.389,02 EUR |
|
Kita |
10 Std. |
726,22 EUR |
Kita
Wulferstedt |
Krippe |
10 Std. |
1.265,94 EUR |
|
Kita |
10 Std. |
682,33 EUR |
|
Hort |
6 Std. /
10 Std. |
508,37 EUR |
Kita
Hamersleben |
Krippe |
10 Std. |
1.194,79 EUR |
|
Kita |
10 Std. |
601,72 EUR |
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Hort |
6 Std. /
10 Std. |
424,94 EUR |
Von diesen Kosten sind die Landes- und Landkreismittel abzuziehen. Soweit der Finanzierungsbedarf eines Platzes nicht durch diese Mittel und die Kostenbeiträge gedeckt ist, hat die Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den verbleibenden Finanzbedarf zu tragen.
Dieser Finanzbedarf wird zukünftig monatlich im laufenden Haushaltsjahr durch die Verbandsgemeinde von den Wohnsitzgemeinden der Kinder abgefordert. Ohne eine Entgeltvereinbarung war eine Abrechnung lediglich einmal jährlich für das Vorjahr möglich.
Die nunmehr ausgehandelten Entgeltvereinbarungen basieren auf den Planzahlen für das Haushaltsjahr 2023 und beinhalten somit bereits die zu erwartenden Preissteigerungen.
Zur Herstellung der Rechtswirksamkeit der Vereinbarungen wird seitens des Landkreises Börde die Erteilung des Einvernehmens der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Form eines Beschlusses benötigt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Susanne Krumbeck |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
- Entgeltvereinbarungen
- Leistungsvereinbarungen
- Qualitätsentwicklungsvereinbarungen