Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde erteilt das Einvernehmen zu den Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zwischen dem Landkreis Börde und der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Einrichtungen: Hort Kroppenstedt, Hort Gröningen, Hort “Villa Einstein” Ausleben, Kita “Rasselbande” Kroppenstedt, Bewegungskita “Klettermax” Krottorf, Kita “Wichtelstübchen” Gröningen, Kita “Bodespatzen” Gröningen, Kita “Schloss Trautenburg” Ottleben, Kita “Spatzennest” Wulferstedt und Kita “Sonnenschein” Hamersleben.

 


Begründung:

Zum 01.08.2019 trat die Novellierung des KiFöG LSA in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und den Trägern der Tageseinrichtungen nach den Vorschriften der §§ 78b bis 78e SGB VIII im Einvernehmen mit den Gemeinden und Verbandsgemeinden.

 

Der Landkreis Börde äußerte die letzten Jahre mehrfach die Notwendigkeit eines Abschlusses der entsprechenden Vereinbarungen, so dass die Verbandsgemeinde Westliche Börde nunmehr reagieren musste.

 

Die in den Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmale bilden gemäß § 78c Abs. 2 S. 2 SGB VIII die Grundlagen für die Entgeltvereinbarungen. Die Entgeltvereinbarungen beinhalten die monatlichen Platzkosten für den Besuch der Tageseinrichtungen.

 

Diese stellen sich wie folgt dar:

 

Einrichtung

 

Betreuungszeit

Platzkosten ab 01.01.2023

Hort Kroppenstedt

 

6 Std. Schulzeit

10 Std. Ferien

372,13 EUR

Hort Gröningen

 

6 Std. Schulzeit

10 Std. Ferien

387,99 EUR

Hort Ausleben

 

6 Std. Schulzeit

10 Std. Ferien

336,73 EUR

Kita Kroppenstedt

Krippe

10 Std.

1.396,23 EUR

 

Kita

10 Std.

745,34 EUR

Kita Krottorf

Krippe

10 Std.

1.367,80 EUR

 

Kita

10 Std.

708,37 EUR

 

Hort

6 Std. / 10 Std.

511,81 EUR

Kita Großalsleben

Krippe

10 Std.

1.193,67 EUR

 

Kita

10 Std.

630,55 EUR

 

Hort

6 Std. / 10 Std.

462,69 EUR

Kita Gröningen

Krippe

10 Std.

1.425,00 EUR

 

Kita

10 Std.

741,13 EUR

Kita Ausleben

Krippe

10 Std.

1.389,02 EUR

 

Kita

10 Std.

726,22 EUR

Kita Wulferstedt

Krippe

10 Std.

1.265,94 EUR

 

Kita

10 Std.

682,33 EUR

 

Hort

6 Std. / 10 Std.

508,37 EUR

Kita Hamersleben

Krippe

10 Std.

1.194,79 EUR

 

Kita

10 Std.

601,72 EUR

 

Hort

6 Std. / 10 Std.

424,94 EUR

 

Von diesen Kosten sind die Landes- und Landkreismittel abzuziehen. Soweit der Finanzierungsbedarf eines Platzes nicht durch diese Mittel und die Kostenbeiträge gedeckt ist, hat die Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den verbleibenden Finanzbedarf zu tragen.

 

Dieser Finanzbedarf wird zukünftig monatlich im laufenden Haushaltsjahr durch die Verbandsgemeinde von den Wohnsitzgemeinden der Kinder abgefordert. Ohne eine Entgeltvereinbarung war eine Abrechnung lediglich einmal jährlich für das Vorjahr möglich.

Die nunmehr ausgehandelten Entgeltvereinbarungen basieren auf den Planzahlen für das Haushaltsjahr 2023 und beinhalten somit bereits die zu erwartenden Preissteigerungen.

 

Zur Herstellung der Rechtswirksamkeit der Vereinbarungen wird seitens des Landkreises Börde die Erteilung des Einvernehmens der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Form eines Beschlusses benötigt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Susanne Krumbeck

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Entgeltvereinbarungen
  • Leistungsvereinbarungen
  • Qualitätsentwicklungsvereinbarungen