Betreff
Bestätigung der Bewerber für die Schöffenwahl
Vorlage
GRÖ/282/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt die Vorschlagsliste gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

 


Begründung:

Gem. § 36 Abs. 1 GVG stellt die Stadt in jedem Wahljahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort mit PLZ, ggf. Stadt-/Ortsteil und Bemerkungen der vorgeschlagenen Personen enthalten.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

In die Vorschlagsliste sind mindestens so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt ist. Die Verteilung auf die Städte und Gemeinden des Bezirks erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden.

 

Für die Stadt Gröningen bedeutet dies, dass sie mindestens 3 Personen in der Vorschlagsliste aufführen muss.

 

Die Neuwahl der Schöffen für die Wahlperiode ab 2024 wurde öffentlich ausgeschrieben. Interessierte Bürger konnten sich bis zum 30.04.2023 bei der Verbandsgemeinde bzw. ihrer Mitgliedsgemeinde bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wurde die Vorschlagsliste erstellt und zur Sitzung des Hauptausschusses und des Stadtrates vorgelegt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

x

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Rebecca Gers

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Vorschlagsliste