Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die Haushaltsatzung für das Jahr 2023 und den Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen. Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Begründung:
Gemäß §§ 100
ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.
LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltsatzung und der Haushaltsplan 2023 wurden in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
|
|
|
|
Gefertigt |
|
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
||
Katrin Püschner |
|
Fabian Stankewitz |
Anlagen:
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen