Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
Gröningen fasst nachstehenden Beschluss:
Die folgende
Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das
Land
Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA
S. 334),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni
2018 (GVBl. LSA S. 187), wie folgt gewidmet:
1. Lagebezeichnung:
Straße “Am Edelhof” in Gröningen (2. Abschnitt), beginnend am Ende des
KITA-Grundstückes und in südliche Richtung verlaufend bis zur Straße
“Ihleckenburg”. Betroffen sind Teilflächen aus den Flurstücken 704, 525, 527
und 687 in der Flur 11 der Gemarkung Gröningen.
Verkehrsmischfläche (Straße / Gehweg) und Grünfläche / sonstiger
Nebenbereich lt. Anlage 1
2. Name der Straße:
Am Edelhof
3. Festsetzungen zu der Straße:
a) Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
b) Träger der Straßenbaulast:
Stadt Gröningen
c) Widmungsbeschränkungen:
keine
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.
Begründung:
Die Widmung der Straße “Am Edelhof” (2. Abschnitt) wird erforderlich, da der Lückenschluss zur Ihleckenburg bereits mit der Erschließungsmaßnahme fertiggestellt wurde. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt aufzunehmen.
Der Name “Am Edelhof” wurde bereits mit einer separaten Beschlussfassung festgelegt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marco Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
1. Kartenauszug