Betreff
Widmung einer Straße
Vorlage
GRÖ/278/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen fasst nachstehenden Beschluss:

Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das

Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334),

zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187), wie folgt gewidmet:

 

1. Lagebezeichnung:

Straße “Am Edelhof” in Gröningen (2. Abschnitt), beginnend am Ende des KITA-Grundstückes und in südliche Richtung verlaufend bis zur Straße “Ihleckenburg”. Betroffen sind Teilflächen aus den Flurstücken 704, 525, 527 und 687 in der Flur 11 der Gemarkung Gröningen.

 

Verkehrsmischfläche (Straße / Gehweg) und Grünfläche / sonstiger Nebenbereich lt. Anlage 1

 

2. Name der Straße: Am Edelhof

 

3. Festsetzungen zu der Straße:

a) Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

 

b) Träger der Straßenbaulast:
Stadt Gröningen


c) Widmungsbeschränkungen:
keine

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 


Begründung:

Die Widmung der Straße “Am Edelhof” (2. Abschnitt) wird erforderlich, da der Lückenschluss zur Ihleckenburg bereits mit der Erschließungsmaßnahme fertiggestellt wurde. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt aufzunehmen.

 

Der Name “Am Edelhof” wurde bereits mit einer separaten Beschlussfassung festgelegt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marco Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

1. Kartenauszug