Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt die Verlängerung der Optionsfrist zum § 2b Umsatzsteuergesetz ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 weiterhin wahrzunehmen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.11.2022 teilte der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt mit, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz um weitere 2 Jahre zu verschieben.
Der SGSA empfiehlt deshalb, dass in den Gemeinden durch die Stadt- und Gemeinderäte noch im Jahr 2022 ein Beschluss über die Annahme der Option der Verschiebung zu fassen ist.
Der Beschluss kann in einer Sondersitzung ohne Form und Frist der Ladung gefasst werden. Daher wird der Beschluss dem Gemeinderat am 14.12.2022 vorgelegt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Katrin Püschner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Schreiben vom 22-11-22 SGSA
Schreiben vom 22-11-22 SGSA Anlage 1