Betreff
Beteiligung an der Festsetzung des Umfangs und des Detallierungsgrades des Umweltberichts zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" Hier: Ergänzung zur gemeindlichen Stellungnahme
Vorlage
VG/209/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat nimmt zum Sachlichen Teilplan "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht" für sich und seine Mitgliedsgemeinden wie folgt Stellung:

 

-       Gemeinde Am Großen Bruch

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zum Sachlichen Teilplan "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" zu den Vorschlagflächen entsprechend der Scopingunterlage vom 12.10.2022 (Anlage 1 - blau gekennzeichnet) nicht zu.

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen zu den Vorschlagflächen der Regionalen Planungsgemeinschaft:

-              Herausnahme der nördlich des Wirtschaftsweges gelegenen Fläche (Anlage 2 – grün gekennzeichnete Fläche)

-              Reduzierung der Windvorschlagsfläche mit einem Mindestabstand von 1.250 m zum Wohngebiet Windmühlenbreite in Wulferstedt (Anlage 2 - rot gekennzeichnete Fläche). (Anlage: 2)

 

 

-       Gemeinde Ausleben

Dem Vorschlag der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zu den ausgewiesenen Flächen des Windvorranggebiets wird zugestimmt.

 

 

-       Stadt Gröningen

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zum Sachlichen Teilplan "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" zu den Vorschlagflächen entsprechend der Scopingunterlage vom 12.10.2022 (Anlage 1) nicht zu.

 

Der Stadtrat beschließt, das zukünftige Windvorranggebiet im nördlichen Bereich an die Grenzen des Sondergebiets Wind nach dem Flächennutzungsplan anzupassen-Flächenreduzierung (rot gekennzeichnete Fläche) und die restliche Fläche gemäß des 2. Entwurfs REP auszuweisen. (Anlage 3).

 

 

-       Stadt Kroppenstedt

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zum Sachlichen Teilplan "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" zu den Vorschlagflächen entsprechend der Scopingunterlage vom 12.10.2022 (Anlage- blau gekennzeichnet) zu und beschließt, die Fläche im westlichen Anschluss an das im F-Plan bestehende Sondergebiet Windenergie bis an den Siekgraben als Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie gemäß Lageplan (rot gekennzeichnet) in einer Größe von ca. 100 ha aufzunehmen.

(Anlage 4)

 


Begründung:

Die Regionale Planungsgemeinschaft führt die Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht" gemäß § 8 Abs. 1 ROG i.V.m. § 7 Abs. 5 LEntwG LSA durch.

Der Sachliche Teilplan “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” für das Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg orientiert sich am Kapitel 3.4 Energie aus dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt und beinhaltet

-       Allgemeine Festlegungen zum Kapitel 3.4 Energie einschließlich Leitungsnetze

-       Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windenergie auf Grundlage des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen am Land vom 20.07.2022 (BGBl. I, Seite 1353)

-       Festlegungen zur Nutzung der Biomasse

-       Festlegungen zur Nutzung der Solarenergie.

 

Der Sachliche Teilplan bezieht sich insbesondere auf die Schutzgüter:

-       Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

-       Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

-       Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

-       Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

-       die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft hat mit Schreiben vom 14.11.2022, hier eingegangen am 16.11.2022 unterrichtet, dass die allgemeine Planungsabsicht und Beteiligung an der Festsetzung des Umfangs und des Detaillierungsgrades des Umweltberichts zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" (beschlossen in der Sitzung der Regionalversammlung am 12. Oktober 2022, Beschluss-Nr. RV 08/2022) besteht und die Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 LEntwG LSA unterrichtet werden. Eine gemeindliche Stellungnahme ist bis zum 23.12.2022 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft abzugeben.

Alle bisher abgegebenen Stellungnahmen werden für dieses Verfahren übernommen. Damit kann eine ergänzende gemeindliche Stellungnahme der bereits bestehenden gemeindlichen Stellungnahme der Verbandsgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden aus dem Jahr 2021 an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg abgegeben werden.

 

In dem jetzigen Verfahren wird der Sachliche Teilplan Energie behandelt.

Auf dem Scopingtermin am 12.10.2022 (Anlage 1 - blau gezeichnete Fläche) wurden Vorschläge zu potentiellen Flächen vorgestellt und beraten.

 

 

-       Gemeinde Ausleben: Gemeinderatsitzung am 05.12.2022:

In der Sitzung des Gemeinderates wird die Ausweisung der Windeigungsgebiete vorgestellt. Im Vorschlag der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde die bisherige Fläche des Windvorranggebietes nicht geändert, sodass eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.

 

-       Stadtrat Kroppenstedt: Stadtratsitzung am 08.12.2022

Die Stadt hat lange für die Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der Gemarkung Kroppenstedt gekämpft und dieses mit dem erfolgreichen Abschluss der städtebaulichen Planungen (F-Planänderungen/B-Plan) sowie einem Zielabweichungsverfahren dokumentiert. Zwischenzeitlich liegt die Genehmigung für 3 WEA in Kroppenstedt vor. Eine weitere WEA befindet sich noch im Genehmigungsverfahren. Für den Anschluss dieser WEA an das Hochspannungsnetz wurde dem Betreiber ein Mast in einem Abstand von ca. 1000 m am Siekgraben in der Gemarkung Kroppenstedt zugewiesen. 

Das Eignungsgebiet grenzt im Westen an das vom MULE ausgewiesene Dichtezentrum für den Rotmilan. Dieser Grenzbereich des Dichtezentrums sollte nach unserer Einschätzung weniger stark von Rotmilanen belebt sein, als der „Kernbereich“ in der Gemarkung Gröningen. Außerdem wurden neben den gerade ausgesprochenen Genehmigungen zusätzlich 6 WEA im nördlich anschließenden Hadmersleben im vergangenen Jahr genehmigt. Die Auswirkungen dieser neuen Windenergieanlagen und deren Bau auf die Greifvögel und insbesondere den Rotmilan, werden gerade in einem mit ELER-Mitteln finanzierten Forschungsprojekt des Rotmilanzentrums Halberstadt untersucht. Am 01.01.2022 wurde mit dem 3-jährigen Forschungsprojekt begonnen. Daher dürften für diesen Bereich umfangreiche und belastbare Daten zur Rotmilanpopulation vorliegen. Mit der Novellierung des BNatSchG im Sommer 2022 wurden die Abstände zu Greifvogelhorsten neu definiert und die Möglichkeit von technischen Schutzvorkehrungen (Detektion) gegen Vogelschlag an Windenergieanlagen eröffnet.

 

Die Stadt stellt daher den Antrag die Fläche im westlichen Anschluss an das im F-Plan bestehende Sondergebiet Windenergie bis an den Siekgraben als Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie gemäß Anlage - rot gezeichnete Fläche in einer Größe von ca. 100 ha aufzunehmen. Dieser Planbereich befindet sich nur im Randbereich des Dichtezentrums Rotmilan und ist durch die bestehende Hochspannungsleitung und den zukünftigen Umspannwerkbau vorbelastet. Bei einem Abstand von 2.000 m zur Ortslage Kroppenstedt sind keine negativen Auswirkungen für die Bevölkerung zu erwarten. (Anlage 4)

 

-       Gemeinde Am Großen Bruch: Gemeinderatsitzung am 14.12.2022

Die Gemeinde Am Großen Bruch hat sich in der Vergangenheit kritisch zu dem in der Gemarkung Wulferstedt und im angrenzenden Bereich Schwanebeck befindlichen Windpark positioniert und eine erneute Aufnahme dieser Flächen als Windvorranggebiete abgelehnt. Vor dem Hintergrund des nun notwendigen schnelleren Ausbaus von regenerativen Energien wird dieser Prozess und die Ausweisung von Flächen für die Windenergie zukünftig konstruktiv in enger Abstimmung mit den Betreibern und Investoren begleitet. Die Beschlüsse zur Aufstellung eines B-Planes, sowie eines eventuell erforderlichen Zielabweichungsverfahrens wurden gefasst.

 

In der Gebietskulisse für mögliche Windvorranggebiete in der Planungsregion Magdeburg wird die Fläche in der Gemarkung Wulferstedt im Vergleich zum 2. Entwurf REP ausgeweitet. Dieses wird bis auf den nördlichen Bereich (Anlage 2 – grün gekennzeichnete Fläche) grundsätzlich akzeptiert. Die Allgemeinen Wohngebiete im Westen von Wulferstedt, würden durch eine Ausweitung der Fläche zusätzlich visuell (Umzingelung) und durch Schall- und Schattenimmissionen belastet werden.

 

Daher wird folgende Flächenreduzierung beschlossen:

-              Kappung des Windeignungsgebietes nördlich des Wirtschaftsweges in der Gemarkung Wulferstedt (Anlage 2 – grün gekennzeichnete Fläche) und

-              Einhaltung des Mindestabstandes 1.250 m zum Wohngebiet Windmühlenbreite in Wulferstedt (Anlage 2 – rot gekennzeichnete Fläche). (Anlage 2)

 

-       Stadt Gröningen: Stadtratsitzung am: 19.12.2022

Seit fast 10 Jahren versucht der Betreiber des Bestandswindparks in Gröningen, in enger Abstimmung mit der Stadt Gröningen zusätzliche Windenergieanlagen im vorhandenen Eignungsgebiet bzw. innerhalb des Bereichs im Bebauungsplan zu errichten. Sämtliche Bemühungen wurden vom Landkreis bisher mit dem Verweis auf naturschutzrechtliche Probleme im Bezug auf das EU- Vogelschutzgebiet sowie das vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt ausgewiesene Dichtezentrum Rotmilan in Verbindung mit dem Leitfaden Windenergie und Artenschutz abgelehnt. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung der Windvorrangfläche in der Gemarkung Gröningen paradox, da diese momentan nicht für die Windenergie nutzbar ist.

Die Stadt Gröningen unterstützt einen moderaten Zubau von Windenergieanlagen im Bebauungsplangebiet oder ein zukünftiges Repowering der Bestandswindenergieanlagen. Dieses wurde in der Vergangenheit mit Stadtratsbeschlüssen dokumentiert. Ein weiteres Heranrücken an die Wohnbebauung wird vom Stadtrat nicht gewünscht.

Die Stadt Gröningen beschließt, das zukünftige Windvorranggebiet im nördlichen Bereich an die Grenzen des Sondergebiet Wind nach F-Plan anzupassen und die restliche Fläche gemäß des 2. Entwurfs REP auszuweisen. (Anlage 3)

 

Sollten Änderungen zu den Beschlussvorlagen in den Mitgliedsgemeinden erfolgen, werden diese in die Stellungnahme der Verbandsgemeinde eingearbeitet.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 


Anlagen:

Anlage 1:             Lageplan zur Vorschlagsfläche der Regionalen Planungs-gemeinschaft Magdeburg

Anlage 2:             Lageplan zur Vorschlagsfläche der Gemeinde Am Großen Bruch

Anlage 3:             Lageplan zur Vorschlagsfläche der Stadt Gröningen

Anlage 4:             Lageplan zur Vorschlagsfläche der Stadt Kroppenstedt