Betreff
Beteiligung an der Festsetzung des Umfangs und des Detallierungsgrades des Umweltberichts zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" Hier: Ergänzung zur gemeindlichen Stellungnahme
Vorlage
AGB/183/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zum Sachlichen Teilplan "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" zu den Vorschlagflächen entsprechend der Scopingunterlage vom 12.10.2022 (Anlage 1 - blau gekennzeichnet) nicht zu.

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen zu den Vorschlagflächen der Regionalen Planungsgemeinschaft:

-       Herausnahme der nördlich des Wirtschaftsweges gelegenen Fläche (Anlage 2 – grün gekennzeichnete Fläche)

-       Reduzierung der Windvorschlagsfläche mit einen Mindestabstand von 1.250 m zum Wohngebiet Windmühlenbreite in Wulferstedt (Anlage 2 - rot gekennzeichnete Fläche).

 


Begründung:

Die Regionale Planungsgemeinschaft führt die Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht" gemäß § 8 Abs. 1 ROG i.V.m. § 7 Abs. 5 LEntwG LSA durch.

Der Sachliche Teilplan “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” für das Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg orientiert sich am Kapitel 3.4 Energie aus dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt und beinhaltet

-       Allgemeine Festlegungen zum Kapitel 3.4 Energie einschließlich Leitungsnetze

-       Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windenergie auf Grundlage des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen am Land vom 20.07.2022 (BGBl. I, Seite 1353)

-       Festlegungen zur Nutzung der Biomasse

-       Festlegungen zur Nutzung der Solarenergie.

 

Der Sachliche Teilplan bezieht sich insbesondere auf die Schutzgüter:

-       Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

-       Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

-       Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

-       Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

-       die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft hat mit Schreiben vom 14.11.2022, hier eingegangen am 16.11.2022 unterrichtet, dass die allgemeine Planungsabsicht und Beteiligung an der Festsetzung des Umfangs und des Detaillierungsgrades des Umweltberichts zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" (beschlossen in der Sitzung der Regionalversammlung am 12. Oktober 2022, Beschluss-Nr. RV 08/2022) besteht und die Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 LEntwG LSA unterrichtet werden. Eine gemeindliche Stellungnahme ist bis zum 23.12.2022 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft abzugeben.

Alle bisher abgegebenen Stellungnahmen werden für dieses Verfahren übernommen. Damit kann eine ergänzende gemeindliche Stellungnahme der bereits bestehenden gemeindlichen Stellungnahme der Verbandsgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden aus dem Jahr 2021 an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg abgegeben werden.

 

In dem jetzigen Verfahren wird der Sachliche Teilplan Energie behandelt.

Auf dem Scopingtermin am 12.10.2022 (Anlage 1 - blau gezeichnete Fläche) wurden Vorschläge zu potentiellen Flächen vorgestellt und beraten.

 

Die Gemeinde Am Großen Bruch hat sich in der Vergangenheit kritisch zu dem in der Gemarkung Wulferstedt und im angrenzenden Bereich Schwanebeck befindlichen Windpark positioniert und eine erneute Aufnahme dieser Flächen als Windvorranggebiete abgelehnt. Vor dem Hintergrund des nun notwendigen schnelleren Ausbaus von regenerativen Energien wird dieser Prozess und die Ausweisung von Flächen für die Windenergie zukünftig konstruktiv in enger Abstimmung mit den Betreibern und Investoren begleitet. Die Beschlüsse zur Aufstellung eines B-Planes, sowie eines eventuell erforderlichen Zielabweichungsverfahrens wurden gefasst.

 

In der Gebietskulisse für mögliche Windvorranggebiete in der Planungsregion Magdeburg wird die Fläche in der Gemarkung Wulferstedt im Vergleich zum 2. Entwurf REP ausgeweitet. Dieses wird bis auf den nördlichen Bereich (siehe Anlage 2 – grün gekennzeichnete Fläche) grundsätzlich akzeptiert. Die Allgemeinen Wohngebiete im Westen von Wulferstedt, würden durch eine Ausweitung der Fläche zusätzlich visuell (Umzingelung) und durch Schall- und Schattenimmissionen belastet werden.

 

Daher wird folgende Flächenreduzierung vorgeschlagen:

-       Kappung des Windeignungsgebietes nördlich des Wirtschaftsweges in der Gemarkung Wulferstedt (Anlage 2 – grün gekennzeichnete Fläche) und

-       Einhaltung des Mindestabstandes 1.250 m zum Wohngebiet Windmühlenbreite in Wulferstedt (Anlage 2 – rot gekennzeichnete Fläche).

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 


Anlagen:

Anlage 1:             Lageplan zur Vorschlagsfläche der Regionalen Planungs-

                               gemeinschaft Magdeburg

Anlage 2:             Lageplan zur Vorschlagsfläche der Regionalen Planungs-

gemeinschaft Magdeburg einschl. Vorschläge zu Änderungsflächen der Gemeinde Am Großen Bruch