Betreff
Beteiligung an der Festsetzung des Umfangs und des Detallierungsgrades des Umweltberichts zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" Hier: Ergänzung zur gemeindlichen Stellungnahme
Vorlage
GRÖ/270/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zum Sachlichen Teilplan "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" zu den Vorschlagflächen entsprechend der Scopingunterlage vom 12.10.2022 (Anlage) nicht zu.

 

Der Stadtrat beschließt, das zukünftige Windvorranggebiet im nördlichen Bereich an die Grenzen des Sondergebiets Wind nach dem Flächennutzungsplan anzupassen-Flächenreduzierung (rot gekennzeichnete Fläche) und die restliche Fläche gemäß des 2. Entwurfs REP auszuweisen. (Anlage)

 


Begründung:

Die Regionale Planungsgemeinschaft führt die Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht" gemäß § 8 Abs. 1 ROG i.V.m. § 7 Abs. 5 LEntwG LSA durch.

Der Sachliche Teilplan “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” für das Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg orientiert sich am Kapitel 3.4 Energie aus dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt und beinhaltet

-       Allgemeine Festlegungen zum Kapitel 3.4 Energie einschließlich Leitungsnetze

-       Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windenergie auf Grundlage des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen am Land vom 20.07.2022 (BGBl. I, Seite 1353)

-       Festlegungen zur Nutzung der Biomasse

-       Festlegungen zur Nutzung der Solarenergie.

 

Der Sachliche Teilplan bezieht sich insbesondere auf die Schutzgüter:

-       Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

-       Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

-       Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

-       Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

-       die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft hat mit Schreiben vom 14.11.2022, hier eingegangen am 16.11.2022 unterrichtet, dass die allgemeine Planungsabsicht und Beteiligung an der Festsetzung des Umfangs und des Detaillierungsgrades des Umweltberichts zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans "Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg" (beschlossen in der Sitzung der Regionalversammlung am 12. Oktober 2022, Beschluss-Nr. RV 08/2022) besteht und die Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 LEntwG LSA unterrichtet werden. Eine gemeindliche Stellungnahme ist bis zum 23.12.2022 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft abzugeben.

Alle bisher abgegebenen Stellungnahmen werden für dieses Verfahren übernommen. Damit kann eine ergänzende gemeindliche Stellungnahme der bereits bestehenden gemeindlichen Stellungnahme der Verbandsgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden aus dem Jahr 2021 an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg abgegeben werden.

 

In dem jetzigen Verfahren wird der Sachliche Teilplan Energie behandelt.

Auf dem Scopingtermin am 12.10.2022 (Anlage) wurden Vorschläge zu potentiellen Flächen vorgestellt und beraten.

 

Seit fast 10 Jahren versucht der Betreiber des Bestandswindparks in Gröningen, in enger Abstimmung mit der Stadt Gröningen zusätzliche Windenergieanlagen im vorhandenen Eignungsgebiet bzw. innerhalb des Bereichs im Bebauungsplan zu errichten. Sämtliche Bemühungen wurden vom Landkreis bisher mit dem Verweis auf naturschutzrechtliche Probleme im Bezug auf das EU- Vogelschutzgebiet sowie das vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt ausgewiesene Dichtezentrum Rotmilan in Verbindung mit dem Leitfaden Windenergie und Artenschutz abgelehnt. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung der Windvorrangfläche in der Gemarkung Gröningen paradox, da diese momentan nicht für die Windenergie nutzbar ist.

Die Stadt Gröningen unterstützt einen moderaten Zubau von Windenergieanlagen im Bebauungsplangebiet oder ein zukünftiges Repowering der Bestandswindenergieanlagen. Dieses wurde in der Vergangenheit mit Stadtratsbeschlüssen dokumentiert. Ein weiteres Heranrücken an die Wohnbebauung wird vom Stadtrat nicht gewünscht.

Die Stadt Gröningen beschließt, das zukünftige Windvorranggebiet im nördlichen Bereich an die Grenzen des Sondergebiet Wind nach F-Plan anzupassen und die restliche Fläche gemäß des 2. Entwurfs REP auszuweisen. (Anlage)

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 


Anlagen:

Anlage:                 Lageplan zur Vorschlagsfläche der Regionalen Planungs-gemeinschaft Magdeburg und Änderungsvorschlag der Stadt Gröningen (rot gekennzeichnete Fläche)