Betreff
befristete Einsetzung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröningen
Vorlage
VG/206/22-BV
Aktenzeichen
F30 1-42 2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die auf zwei Jahre befristete Einsetzung

  • des Kameraden Christian Handel in die Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröningen ab dem 11.05.2023.
  • des Kameraden Sven Kneisel in die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröningen ab dem 16.12.2022.

 


Begründung:

In der Ortsfeuerwehr Gröningen ist die Amtszeit des bisherigen Ortswehrleiters und des bisherigen stellvertretenden Ortswehrleiters nach 6 Jahren mit Ablauf des 08.12.2022 abgelaufen. Am 11.11.2022 fand im Rahmen der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Gröningen die Vorschlagswahl für die Besetzung der Funktionen statt.

 

Für die Funktion des Ortswehrleiters gab es zwei Kandidaten, mit 13 zu 11 Stimmen und zwei ungültigen Stimmen wurde Christian Handel für die Funktion des Ortswehrleiters vorgeschlagen. Gegenwärtig erfüllt er noch nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Einsetzung in die Funktion, da er noch nicht ein Jahr in der Funktion des Zugführers Erfahrungen gesammelt hat. Dies wird am 11.05.2023 der Fall sein. Bis dahin wird er mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Ortswehrleiters durch den Verbandsgemeindebürgermeister beauftragt. Ab dem 11.05.2023 kann er in die Funktion des Ortswehrleiters befristet auf die Dauer von zwei Jahren eingesetzt werden und innerhalb dieser Zeit den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr absolvieren. Wenn dieser Lehrgang erfolgreich absolviert ist, kann die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen.

 

Für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters gab es ursprünglich drei Kandidaten bei der Vorschlagswahl. Ein Feuerwehrangehöriger zog seine Kandidatur kurzfristig zurück. Sven Kneisel wurde mit der erforderlichen Mehrheit für die Funktion des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröningen vorgeschlagen. Auch er kann noch nicht in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden, da auch er noch den Lehrgang “Leiter einer Feuerwehr” absolvieren muss. Von daher erfolgt auch bei ihm die auf maximal zwei Jahre befristete Einsetzung in die Funktion. 

 

Die Anhörungen der Aufsichtsbehörde sind erfolgt. Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Wahl und beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Stankewitz die Herren Handel und Kneisel in die Funktionen einzusetzen. 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Clemens Köhler

Sachbearbeiter Brandschutz

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz