Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat bestätigt den mittelfristigen Schulplan mit dem Bestand aller vier Grundschulstandorte von 2022/2023 bis 2027/2028.

Für den langfristigen Schulplan 2028/29 bis 2030/31 wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für den Erhalt der Grundschule Hamersleben zu erarbeiten und dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Begründung:

Der Verbandsgemeinderat beschloss am 07.10.2021 den Erhalt aller vier

Grundschulstandorte für das Gebiet der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Dieser politische Wille besteht bis heute fort, so dass die mittel- und langfristige Schulplanung für die Schulentwicklungsplanung 2022 als Zielvorgabe das Bildungsangebot in den vier eigenständigen Grundschulen weiter vorsieht.

 

Obwohl auch die Entwicklung der Schülerzahlen in den Sozialausschusssitzungen Jahr für Jahr thematisiert wurde und auf die

negative Entwicklung der Geburtenzahlen durch die Verwaltung hingewiesen wurde, haben wir dem Verbandsgemeinderat bisher keine Änderungen vorgeschlagen. Auch die mögliche Alternative zum Erhalt eines Schulstandortes durch einen sog. Schulverbund gemäß § 9 SEPl-VO 2022 wurde in den Sozialausschusssitzungen bereits behandelt. Bisher konnte dieser Weg vermieden werden, muss nun aber wieder als mögliche Lösung in Betracht gezogen werden.

 

Aktuell sieht die mittel- und langfristige Schulplanung der Verbandsgemeinde so aus, dass alle vier Grundschulen bis zum Schuljahr 2027/2028 Bestand haben.

Ab dem Schuljahr 2028/2029 erfüllt die Grundschule Hamersleben nicht mehr die von der SEPL-VO 2022 vorgegebenen Mindestschülerzahlen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt wird eine

Mindestschulgröße von 60 Schülern pro Grundschule festgelegt. Sie sind mindestens einzügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke von 15 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse einzurichten (§ 8 Abs. 1 SEPl-VO 2022).

 

Für die Grundschule Hamersleben besteht ab 2025 bereits Handlungsbedarf (2 Jahre vor dem Ereignis). Bevor ein Schulverbund gegründet wird, bei dem die Eigenständigkeit des Grundschulstandortes zuvor aufgegeben wird, sind mildere Mittel zu prüfen.

 

Hierbei können aus Sicht der Verwaltung zunächst Schulbezirksänderung unter zumutbaren Bedingungen für die Kinder in Betracht kommen.

 

Bereits am Beispiel Kroppenstedt- Großalsleben zeigte sich, dass diese Lösung zur Zielerreichung beigetragen hat und die Grundschule Kroppenstedt langfristig bestandsfähig ist.

 

Es ist also zu prüfen, welche Schule bzw. welcher Gemeindeteil Schüler abgeben kann. Dies wäre in diesem Fall Gröningen-Krottorf. Auch ohne die Krottorfer Schüler hätte Gröningen weiterhin Bestand. Der Grundschulstandort Hamersleben würde erhalten bleiben. Natürlich müssten die Wegebeziehungen geprüft und die Schülerbeförderung dementsprechend im Einvernehmen mit dem Landkreis Börde eingerichtet werden. Diese Klärung ist Aufgabe der Verwaltung in Vorbereitung auf diese Lösung.

 

Jedoch gibt es einen weiteren Lösungsansatz. Eine Herbeiführung einer Schulträgervereinbarung mit der Verbandsgemeinde Obere Aller, bezüglich der Schulbezirkserweiterung der Grundschule in Hamersleben um den Ort Wackersleben.

 

Wackersleben war bis 2010 zur Verwaltungsgemeinschaft Westliche Börde zugehörig. Daher besteht ein räumlicher Nähebezug zu Hamersleben. Zudem gehen viele Kinder aus Wackersleben bereits in die Kindertagesstätte Hamersleben. Die Schüler von Wackersleben fahren bisher zur Schule nach Hötensleben. Der Verlust der Wackerslebener Schüler stellt für den Grundschulstandort Hötensleben keine Gefahr dar, würde den Grundschulstandort Hamersleben jedoch im Bestand sichern. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die Gespräche mit der Verbandsgemeinde Obere Aller aufnehmen. Der Schülerverkehr ist im Einvernehmen mit dem Landkreis Börde zu regeln.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Prognosen