Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Christian Heising mit Wirkung vom 06.10.2022 kein Mitglied des Gemeinderates mehr ist.
Begründung:
Gemäß
§ 47 Absatz 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt gibt die
Gemeindewahlleiterin folgendes bekannt:
Mit
Schreiben vom 05.10.2022 erklärte Herr Christian Heising, dass er sein Mandat
als Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch sowie die Funktion des
Fraktionsvorsitzenden für die Fraktion Bürgerinitiative Am Großen Bruch, mit
sofortiger Wirkung niederlegt.
Wenn
ein ehrenamtliches Mitglied auf das Mandat verzichtet, rückt der nächst
festgestellte Bewerber nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) nach.
Der
Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Mai 2019 als
nächst festgestellten Bewerber für den Wahlvorschlag der Wählergruppe
Bürgerinitiative AGB Herrn Klaus Kappe festgestellt. Die Wahlleiterin gibt
bekannt, dass Herr Klaus Kappe in den Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch
nachrückt und in dieser Sitzung berufen und vereidigt wird.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marina Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |