Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von:
200,00 Euro – Harald und Doris Beusse
200,00 Euro - Sascha Kruse
200,00 Euro - Klaus-Peter und Petra Gerloff
200,00 Euro - Marion und Christian Köhler
200,00 Euro - Uwe Hentrich
200,00 Euro - Uta Isensee
200,00 Euro - Harald Schuhfuß
200,00 Euro - Torgund Hillecke
200,00 Euro - Thomas Mohrholz
200,00 Euro - Karola Andersen
200,00 Euro - Baustoffcenter Oschersleben
200,00 Euro - Reiner Dreyer, Claudia Dreiyer
200.00 Euro - Sylvia Lücht
für den Dorfsaal in Wulferstedt (Steine).
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch.
In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von 5.000,00 Euro notwendig ist. Für Beträge über 100,00 Euro bis 5.000,00 Euro, genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marina Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |