Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans "An der Festwiese" Kroppenstedt Nr. 09/2022 Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KRS/106/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan “An der Festwiese” Nr. 09/2022 in der Stadt Kroppenstedt, Gemarkung Kroppenstedt, Flur 5, Flurstücke 677/215, 678/215 und 989 (Anlage: Plangebiet – Auszug aus dem Planteil des B-Plans) gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 3 und

§ 2 Abs. 1 BauGB zur Schaffung von Baurecht. Das Verfahren wird nach

§ 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt.

Die Planänderung beruht auf die geänderte Erschließungsplanung des Ingenieurbüros SGW-Ingenieurgesellschaft Magdeburg mbH, Ingenieurbüro für Objektplanung und Bauüberwachung, Am Fuchsberg 6d, 39112 Magdeburg.

 

Das Büro für Stadt-, Regional-und Dorfplanung Dipl. Ing. Jaqueline Funke, Abendstr. 14A, 39167 Irxleben wird mit der Änderung der Bauleitplanung für den B-Plan beauftragt.

Der Beschluss wird vorbehaltlich der Mitteleinstellung im Haushaltsplan 2023 gefasst.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Der Bebauungs-Plan (B-Plan) “An der Festwiese” wurde am 01.10.2020 als Satzung bestehend aus Plan- und Textteil durch den Stadtrat beschlossen und durch die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises rechtskräftig. In diesem Jahr wurde durch das Planungsbüro SGW die Erschließungsplanung erarbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Erschließung umfangreicher und aufwendiger gestaltet und dafür mehr Fläche benötigt wird. Aus dem Grunde wurde in einer Beratung am 18.10.2022 mit dem Bürgermeister, dem Verbandsgemeindebürgermeister, dem Planungsbüro und der Verwaltung festgelegt, dass die derzeit vorliegende Erschließungsplanung des Büros SGW zur Grundlage für die Erschließung zu nehmen und der vorhandene B-Plan anzupassen ist. Von dieser Festlegung werden die Grundzüge der Planung wesentlich im Bereich der Erschließung und der Baugrundstücke berührt. Auf Grund der Veränderungen muss ein erneutes Bauleitverfahren eingeleitet werden. Die Bauleitplanung zum B-Plan wurde durch das Büro Funke erstellt. Auf Grund der Vorkenntnisse zur Planung wird das Büro für die Änderung des B-Planes als Planungsbüro vorgeschlagen.

 

Die Mittel für die Änderung des B-Planes in Höhe von ca. 7.500 € wurden für den Haushalt 2023 angemeldet und müssen in der Haushaltsdiskussion beraten werden. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2023 kann der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes gefasst werden. Da der Aufstellungsbeschluss nur die Absichtserklärung zur Anpassung der Bauleitplanung der Stadt darstellt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2023

7.500

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

Plangebiet (Auszug aus dem Planteil des B-Plans)