Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung des Grundstückes für den Ersatzneubau der Grundschule in Hamersleben mit einer noch zu vermessenen Fläche (siehe Anlage 1) aus den Flurstücken 602, 603, 605 und 652 der Flur 3 mit einer Gesamtgröße von ca. 2.801,00 m² auf die Verbandsgemeinde Westliche Börde.
Der Wert für die Finanzierung der Flächen beträgt:
Flur 3, TF aus Flurstück 602 300,00 m² x 5,40 € = 1.620,00 €
Flur 3, TF aus Flurstück 603 1.502,00 m² x 5,40 € = 8.110,80 €
Flur 3, TF aus Flurstück 605 914,00 m² x 4,32 € = 3.948,48 €
Flur 3, TF aus Flurstück 652 85,00 m² x 1,80 € = 153,00 €
13.832,28 €
Begründung:
Im Frühjahr 2021 kam es am alten Grundschulgebäude zu einem großen Wasserschaden. Dieser sollte behoben werden. Während weiterer Untersuchungen wurden weitere erhebliche Mängel festgestellt. Das bedeutete erhebliche Sanierungsarbeiten und –kosten. Deshalb wurde die Sanierungsplanung gestoppt und 2021 der Beschluss gefasst, das Gebäude abzureißen und einen Ersatzneubau zu planen. Die Gemeinde Am Großen Bruch und die Verbandsgemeinde Westliche Börde haben sich durch diese Investition deutlich für den Erhalt des Grundschulstandorts Hamersleben ausgesprochen.
Da Bauherr des Ersatzneubaus der Grundschule die Verbandsgemeinde Westliche Börde ist, muss die Verbandsgemeinde auch Eigentümer des Grundstückes werden.
Der qm-Preis ergibt sich aus der Bewertung gemäß Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalts der Grundstücke der Gemeinde Am Großen Bruch mit Stichtag vom 01.02.2012.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Andrea Lichtenberg |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
- Lageplan mit Flächenaufteilung