Betreff
Hauptsatzung der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/261/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Hauptsatzung der Stadt Gröningen.

 


Begründung:

Mit ständig neuen Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie der Umbenennung des Amtsblattes des Landkreises Börde ist die Änderung der Hauptsatzung dringend notwendig und auch von der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde gefordert. Aufgrund der Vielzahl der inhaltlichen Änderungen ist eine Neufassung statt einer Änderung rechtssicherer und auch verständlicher.

 

Folgendes wurde bearbeitet:

 

1. Die Wertgrenzen in den §§ 4, 6, 10 wurden aufgrund der enormen Preissteigerungen angehoben. Der Bürgermeister darf bis 15.000 € ohne Beschluss handeln, der Hauptausschuss darf nun bis zu einer Wertgrenze von 30.000 € allein entscheiden.

 

2. Das Auskunftsrecht der Mitglieder des Stadtrates ist in der Hauptsatzung zu regeln. Bisher wurden diese Rechte in der Geschäftsordnung festgehalten.

 

3. Die Einwohnerfragestunde darf nicht in der Hauptsatzung geregelt werden, sondern muss in der Geschäftsordnung festgeschrieben sein.

 

4. Weiterhin hat der Stadtrat sich zu positionieren bzw. zu entscheiden, ob es einen beratenen Sozialausschuss geben soll. Seit geraumer Zeit wird dieser Ausschuss nicht mehr durchgeführt. Es gab dazu Unstimmigkeiten, jedoch bisher keine Lösung.

 

5. Sehr viele Änderungen finden sich in § 15 “Öffentliche Bekanntmachungen”. Das Amtsblatt des Landkreises Börde hat sich umbenannt. Den Generalanzeiger gibt es nur noch in der Samstag-Ausgabe. Die Mittwoch-Ausgabe heißt Wochenspiegel. Damit konnten wir nur noch samstags die Satzungen und Verordnungen bekanntmachen. Eine Bekanntmachung in der Mittwoch-Ausgabe hätte zur Folge, dass nicht rechtswirksam bekanntgemacht worden wäre.

Für die Samstag-Ausgabe stiegen die Bekanntmachungskosten enorm. In diesem Zuge wurde festgelegt, dass zukünftig die Satzungen und Verordnungen im Internet bekannt gemacht werden und im Amtsblatt nur eine Hinweisbekanntmachung erfolgt. Dies ist ein rechtssicherer Weg und spart zudem Kosten. Die Kommunalaufsicht hat zu diesem Verfahren keine Bedenken geäußert. Der Landkreis nimmt seine Bekanntmachungen auch so vor.

 

Weiterhin gab es ein Gerichtsurteil zu den Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch. Auch diese Änderung wurde in § 15 mit aufgenommen.

 

Der Entwurf der Hauptsatzung wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Nicole Schliebener

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

  • Entwurf Hauptsatzung
  • Synopse Hauptsatzung