Betreff
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters (m/w/d)
Vorlage
VG/199/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beruft für die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters (w/m/d) am Sonntag, den 24. September 2023 und für die mögliche Stichwahl am Sonntag, den 08. Oktober 2023 Frau Nadine Schauer zur stellvertretenden Wahlleiterin.

 


Begründung:

Nach § 9 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist in den Gemeinden der/die Bürgermeister/in der/die Wahlleiter/in. Der Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und Stellvertreter berufen.

 

Der § 10 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht es, dass Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Verbandsgemeindebürgermeister und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf eine vom Verbandsgemeinderat zu berufenen Wahlausschuss übertragen.

 

Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde haben jeweils die Aufgaben auf den Verbandsgemeinderat übertragen. Somit wurde der Wahlleiter und der Stellvertreter des Wahlleiters und der Verbandsgemeindewahlausschuss zur Kommunalwahl am 26.05.2019 (Stadt-/Gemeinde-/Verbandsgemeinderat) im Verbandsgemeinderat benannt.

Als Wahlleiterin fungiert Haupt- und Ordnungsamtsleiterin Frau Schliebener, als stellv. Wahlleiterin Frau Dobrowsky.

 

Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben von Frau Marina Dobrowsky, macht es sich erforderlich, eine/n Stellvertreter/in für die Wahlleiter/in für die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters zu benennen. Die Nachbesetzung der Stelle von Frau Dobrowsky ist noch vakant. Der/die neue Stelleninhaber/in ist für die Wahlen verantwortlich und sollte folglich damit auch die Funktion des stellvertretende Wahlleiters übernehmen.

 

Um die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl vornehmen zu können und die vorgenannte Stelle noch nicht besetzt ist, ist ein anderer Beschäftigter der Verbandsgemeinde zum/zur Stellvertreter/in der Wahlleiterin zu berufen.

Auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen in der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen wird Frau Nadine Schauer für die Funktion der stellvertretenden Wahlleiterin vorgeschlagen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeide-

bürgermeister

 

 

Marina Dobrowsky

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz