Betreff
Feststellung des Wahltermins und des Termins einer möglichen Stichwahl des des Verbandsgemeindebürgermeisters (m/w/d) und Feststellung für das Ende der Bewerbungsfrist
Vorlage
VG/198/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschließt der Verbandsgemeinderat, dass am Sonntag, den 24. September 2023 die Wahl zum Verbandsgemeindebürgermeister (m/w/d) der Verbandsgemeinde Westliche Börde durchgeführt wird.

 

Der Termin für eine mögliche Stichwahl wird auf Sonntag, den 08. Oktober 2023 festgelegt. Die Wahlen finden jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

 

Entsprechend § 30 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt endet die Bewerbungsfrist am Dienstag, den 29. August 2023 um 18.00 Uhr.

 

Nach §§ 96 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. 63 Abs. 2 KVG LSA hat die Veröffentlichung der Stellenausschreibung spätestens 2 Monate vor dem Wahltag (23.07.2023) zu erfolgen.

 

Die Wahlbekanntmachung und die Stellenausschreibung werden ortsüblich nach § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde bekannt gemacht. Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 

                                                                                             

Begründung:

Gemäß §§ 96 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. 63 Abs. 1 Satz 1 KVG hat die Wahl des Bürgermeisters frühestens 6 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Die Amtszeit des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Westliche Börde läuft am 13.01.2024 aus.

 

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde hat zur Kommunalwahl am 26.05.2019 die Aufgaben gem. § 10 a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt von den Städten/Gemeinden übertragen bekommen.

 

Gemäß § 8 a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben die berufenen Wahlorgane längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung im Amt. Damit sind sie für alle folgenden Kommunalwahlen in diesem Zeitraum zuständig. Für die Kommunalwahl im Jahr 2019 wurden Frau Nicole Schliebener als Wahlleiterin berufen. Damit ist sie auch für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Westliche Börde zuständig. Die Stellvertreterin der Wahlleiterin muss noch benannt werden.

Der Verbandsgemeindewahlausschuss wurde zur Kommunalwahl am 26.05.2019 (Stadt-/Gemeinderat) im Verbandsgemeinderat benannt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Stellv. Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Marina Dobrowsky

 

 

 

 

 

Nicole Schliebener