Beschlussvorschlag:
Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 372) wie
folgt
gewidmet:
1. Lagebezeichnung:
Straße Harzblick, beginnend an der K 1363 (Neue
Reihe) und in südliche Richtung verlaufend und endend als Wendehammer; Teilfläche aus dem Flurstück 411
in der Flur 7 der Gemarkung Wulferstedt
2. Name der Straße: Harzblick
3. Festsetzungen zu der Straße:
a) Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist
eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
b) Funktion:
Anliegerstraße
c) Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Am Großen Bruch
d) Widmungsbeschränkungen:
- keine
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und
auszulegen.
Begründung:
Die Widmung der Straße Harzblick ist hinsichtlich der Erschließung
erforderlich. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu
widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde aufzunehmen.
Als Name wurde die Bezeichnung “Harzblick” bereits gesondert
festgelegt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marco Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
1. Kartenauszug