Betreff
Widmung einer Straße
Vorlage
AGB/167/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das

Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 372) wie folgt

gewidmet:

 

1. Lagebezeichnung:

Straße Harzblick, beginnend an der K 1363 (Neue Reihe) und in südliche Richtung verlaufend und endend als  Wendehammer; Teilfläche aus dem Flurstück 411 in der Flur 7 der Gemarkung Wulferstedt

 

2. Name der Straße: Harzblick

 

3. Festsetzungen zu der Straße:

 

a) Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA


b) Funktion:
Anliegerstraße

c) Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Am Großen Bruch

d) Widmungsbeschränkungen:
- keine

   

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 


Begründung:

 

Die Widmung der Straße Harzblick ist hinsichtlich der Erschließung erforderlich. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde aufzunehmen.

 

Als Name wurde die Bezeichnung “Harzblick” bereits gesondert festgelegt.

 


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marco Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 


1. Kartenauszug