Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 031/07/2020 vom 07.12.2020 sowie des Beschlusses Nr. 066/12/2022 vom 21.03.2022.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 07.12.2020 unter der Beschlussnummer 031/07/2020 (Vorlagennummer AUS/45/20-BV) den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Bullenberg” Gemeinde Ausleben gefasst. Das Landesverwaltungsamt wies im Schreiben vom 21.10.2021 auf Fehler in den Bekanntmachungen und der Abwägung hin. Daraufhin beschloss der Gemeinderat die Heilung und mit Beschluss Nummer 066/12/2022 vom 21.03.2022 (Vorlagennummer AUS/090/22-BV) die Aufhebung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses (also es bleibt bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Bullenberg” der Gemeinde Ausleben).
Mit Schreiben vom 22.07.2022 wurde durch den Landkreis Börde, SG Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass eine Anordnung zur Aufhebung der Änderungssatzung durch den Landkreis mit sofortiger Vollziehung vorgenommen werden wird. (Anlage 3) Hierzu gab es eine Anhörung mit Frist bis zum 31.08.2022. Dem Landkreis wurde im Schreiben vom 25.08.2022 mitgeteilt, dass ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und im Sitzungsblock vom 24.10.2022 bis 05.12.2022 beraten wird. (Anlage 4)
Ebenfalls muss der Investor vom derzeitigen Stand in Kenntnis gesetzt werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2022 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Beschluss 031/07/2020
Anlage 2: Beschluss 066/12/2022
Anlage 3: Schreiben des Landkreises zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Anlage 4: Schreiben der Gemeinde