Hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussnummer 125-30.(IV)/2014 vom 16.06.2014
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussnummer 125-30.(IV)/2014 vom 16.06.2014 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 „Biogasanlage Üplingen“ Gemeinde Ausleben. Grund für die Aufhebung ist, dass das Bauleitverfahren nicht weitergeführt wurde.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat auf der Grundlage des Antrags des Investors einen Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung zur Errichtung einer Biogasanlage in Üplingen gefasst und damit ein Bauleitverfahren eröffnet. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, da der Investor keine weiteren Unterlagen zum Vorhaben für das weitere Verfahren geliefert hat. Um den Weg für eine erneute Planung auf dem Grundstück frei zu machen, muss der Aufhebungsbeschluss für dieses Bauleitverfahren gefasst werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2022 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Beschluss
Nr. 125-30.(IV)/2014 vom 16.06.2014
Anlage 2: Plangebiet