Betreff
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 „Biogasanlage Üplingen“ Gemeinde Ausleben
Hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussnummer 125-30.(IV)/2014 vom 16.06.2014
Vorlage
AUS/119/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussnummer 125-30.(IV)/2014 vom 16.06.2014 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 „Biogasanlage Üplingen“ Gemeinde Ausleben. Grund für die Aufhebung ist, dass das Bauleitverfahren nicht weitergeführt wurde.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Der Gemeinderat hat auf der Grundlage des Antrags des Investors einen Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung zur Errichtung einer Biogasanlage in Üplingen gefasst und damit ein Bauleitverfahren eröffnet. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, da der Investor keine weiteren Unterlagen zum Vorhaben für das weitere Verfahren geliefert hat. Um den Weg für eine erneute Planung auf dem Grundstück frei zu machen, muss der Aufhebungsbeschluss für dieses Bauleitverfahren gefasst werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Anlage 1: Beschluss Nr. 125-30.(IV)/2014 vom 16.06.2014

Anlage 2: Plangebiet