Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschluss der Stadt Gröningen beschließt die Annahme folgender Spende für eine Buche in Krottorf:
- 150,00 EUR von Alice Strauß
Begründung:
Entsprechend
§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende
über 100,00 EUR einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung
der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer
Spende von über 5.000,00 EUR notwendig ist. Für Beträge über 100,00 EUR bis zu
5.000,00 EUR genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Susanne Krumbeck |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |