Betreff
Bebauungsplan 01/2021 "Seniorenhäuser Zur Seeburg" im OT Heynburg der Stadt Gröningen
nach § 13a i.V.m. 13b BauGB
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
GRÖ/257/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.            Der Stadtrat hat die im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan 01/2021 „Seniorenhäuser Zur Seeburg“ im Ortsteil Heynburg der Stadt Gröningen nach

§ 13a i.V.m. 13b BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage Abwägungstabelle) mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-              keine beschlussrelevanten Stellungnahmen

 

Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.            Aufgrund des § 34 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Gröningen den Bebauungsplan 01/2021 „Seniorenhäuser Zur Seeburg“ im Ortsteil Heynburg der Stadt Gröningen nach § 13a i.V.m. 13b BauGB bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung. (Stand: Juli 2022)

 

3.            Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 01/2021 „Seniorenhäuser Zur Seeburg“ im Ortsteil Heynburg der Stadt Gröningen

durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Begründung:

Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan 01/2021 „Seniorenhäuser Zur Seeburg“

im Ortsteil Heynburg der Stadt Gröningen nach § 13a i.V.m. 13b BauGB eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).

 

Die Satzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 


Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1: Abwägungstabelle

Anlage 2: Satzung – Begründung

Anlage 3: Satzung – Planzeichnung