Betreff
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung FF)
Vorlage
VG/193/22-BV
Aktenzeichen
F00 1-32 2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung FF).

 


Begründung:

Die bisher gültige Kostensatzung der FF wurde am 26.09.2019 durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.

Entsprechend des § 5 Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) sind die zu erhebenden Benutzungsgebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Der Kalkulationszeitraum darf dabei drei Jahre nicht überschreiten. Um Kostenüber- bzw. unterdeckungen erkennen und ausgleichen zu können, ist entsprechend nach dem Ablauf des Kalkulationszeitraumes eine Überprüfung der Kalkulation notwendig.

Weiterhin ergaben sich seit 2019 Änderungen in dem Kommunalverfassungsgesetz LSA, dem Kommunalabgabengesetz LSA, dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA, in der Feuerwehrsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde sowie Änderungen in der Rechtsauslegung, insbesondere durch die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte. Von daher wurde auf eine erneute Änderungssatzung verzichtet und der Verbandsgemeindebürgermeister Herr Stankewitz hat entschieden, eine komplett überarbeitete Satzung zur Beschlussfassung einzubringen.

 

Erfahrungen bei der Umsetzung der Satzung von 2019 und gegenwärtiges Verwaltungsgerichtsverfahren

Die Kostensatzung von 2019 wurde durch die Verwaltung konsequent umgesetzt, was zu einer signifikanten Steigerung der Einnahmen durch Benutzungsgebühren der Feuerwehren im Vergleich zu den Vorjahren führte. Bei annähernd gleichbleibenden Einsatzaufkommen wurden in dem Zeitraum 2017 bis September 2019 insgesamt 35 Leistungsbescheide für Benutzungsgebühren der Feuerwehr mit einem Umfang von 18.514,83 € erlassen. Für den Zeitraum ab Oktober 2019 bis August 2022 wurden 70 Leistungsbescheide mit einem Umfang von 72.167,63 € erlassen

 

Im Januar 2021 wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg (7A 192/16 MD) mit der 1. Änderung zur Kostensatzung 2019 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates umgesetzt. Dementsprechend wurde zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf eine minutengenaue Abrechnung der Leistungen umgestellt.

 

Seit 2019 wurden acht Widersprüche gegen Leistungsbescheide zur Erstattung der Benutzungsgebühren erhoben. Einem Widerspruch wurde von Seiten der Verbandsgemeinde Westliche Börde abgeholfen. Die übrigen sieben Widersprüche wurden abgelehnt bzw. in drei Fällen zurückgenommen. In einem Fall wurde gegen den abgelehnten Widerspruch und damit den Leistungsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg erhoben. Es handelt sich um einen Feuerwehreinsatz aus dem Januar 2021, das Verfahren ist seit Juni 2021 anhängig. Wobei in dem Verfahren weder die grundsätzliche Erstattungspflicht für die Leistungen als auch die Art der Ausführungen der Leistungen beklagt werden, sondern die Klage richtet sich gegen die Höhe der Erstattungsansprüche, weil die von der Verbandsgemeinde Westliche Börde gewählte Kalkulationsvariante von der Klägerseite als nicht zulässig bewertet wird. In Kurzform: Üblich und vom Kläger gefordert ist eine Kalkulation, bei der die jährlichen Kosten durch die Jahresstunden geteilt werden. Vom Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt wurde jedoch demgegenüber eine andere Variante empfohlen, bei der die jährlichen Kosten durch die Einsatzstunden geteilt werden und die allgemeine Vorhaltung der Gemeinde durch eine Pauschale in Höhe von 30% der Gesamtkosten (welche allgemein durch die Verbandsgemeinde getragen werden) dargestellt wird. Ein Ergebnis dieses Gerichtsverfahrens steht noch aus.

 

Eine Überarbeitung der Satzung ist jedoch zum Ende des jetzigen Kalkulationszeitraumes für die Rechtssicherheit zukünftiger Leistungsbescheide unverzichtbar. Auch wenn die Verwaltung jetzt den Beschluss der überarbeiteten Satzung empfiehlt, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht evtl. eine erneute Überarbeitung der Satzung notwendig wird.

 

Kalkulation 2022

Die Kalkulation erstreckte sich über den Zeitraum von drei Jahren. Gerechnet wurde mit dem Ergebnissen der Jahre 2019 bis 2021. Daraus wurde jeweils der Jahresdurchschnitt gebildet und dieser wurde für die Folgejahre angenommen. Dies bedeutet, dass aufgrund der Kalkulationsvariante zum Beispiel im Bereich der Energiekosten eine Unterdeckung in den Folgejahren wahrscheinlich ist. Ebenfalls mit einbezogen wurden die Personal- und Sachkosten für Verwaltungs-, Reinigungs- und Bauhofmitarbeiter für die Leistungen im Bereich Brandschutz. Die Abschreibungen von Ausrüstungen, Fahrzeugen, Häusern und Außenanlagen wurden vorausschauend für den Gültigkeitszeitraum einbezogen.

Insgesamt ergaben sich daraus durchschnittliche jährliche Kosten aufgeteilt auf Fahrzeuge und Personal.

 

unterschiedliche Berechnungsmodelle

In der Folge wurden drei unterschiedliche Berechnungsmodelle betrachtet:

 

  1. Entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes LSA wurde ein Mittelwert der jährlichen Einsatz- und Übungsstunden gebildet. In den Jahren 2019 bis 2021 wurden durch die Verbandsgemeindefeuerwehr 4.821,15 Einsatzstunden und 11. 418,56 Übungsstunden geleistet. Grundsätzlich werden 30% der vorausberechneten Kosten durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde getragen und nicht auf die einzelnen Stunden umgelegt, um damit der generellen Vorhaltung der Feuerwehr als gesetzliche Pflichtaufgabe gerecht zu werden. Die verbleibenden Kosten im Personalbereich wurden durch die Summer der Einsatz- und Übungsstunden geteilt, so dass sich ein Stundensatz von 28,21 € bzw. ein Minutensatz von 0,47 € ergibt. Da die Übungsstunden generell nicht kostenerstattungsfähig sind und auch die Einsatzstunden zum Großteil nicht auf kostenerstattungspflichtige Einsätze entfallen, erhöht sich damit der Vorhaltesatz der Verbandsgemeinde. Im Bereich der Einsatzfahrzeuge ergeben sich folgende Sätze:

 

 

ELW 1

TLF 16

TLF 20/40

LF 20 KatS

LF 16/12

HLF 10/6

LF 10/6

TSF-W

MTF

GW

€ / h

105,62

67,58

71,95

134,49

56,17

105,18

109,91

100,70

47,62

152,14

€ / min

1,76

1,13

1,20

2,24

0,94

1,75

1,83

1,68

0,79

2,54

 

  1. Demgegenüber steht die Kalkulationsmöglichkeit entsprechend der sogenannten Handwerkerregelung. Hierbei wird unterstellt, dass die Einsatzkraft 1.640 Arbeitsstunden pro Jahr verrichten kann und dementsprechend die Gesamtkosten für das Personal zunächst auf alle Einsatzkräfte gleichmäßig aufgeteilt werden und danach durch 1.640 geteilt werden. Die Personalstunde hat entsprechend einen Verrechnungssatz von 0,74 € und einen Satz von 0,01 € je Minute. Bei dieser Variante ergeben sich folgende Sätze für die Einsatzfahrzeuge:

 

 

ELW 1

TLF 16

TLF 20/40

LF 20 KatS

LF 16/12

HLF 10/6

LF 10/6

TSF-W

MTF

GW

€ / h

18,70

10,28 

12,00

15,19

6,46

12,41

12,02

11,14

9,69

6,59

€ / min

0,31

0,17

0,20

0,25

0,11

0,21

0,20

0,19

0,16

0,11

 

Diese Variante wird immer wieder von Versicherungen vorgeschlagen, allerdings fehlt in unserem Bundesland der eindeutige Verweis in den Rechtsvorschriften auf diese Möglichkeit. Von daher wird aus Sicht der Verwaltung abgeraten.

 

  1. Die dritte Variante ist die von der Versicherungswirtschaft präferierte Variante, die in dieser Form auch von einigen benachbarten Gemeinden eingesetzt wird. Hierbei werden die Kosten durch die Jahresstunden (8760) geteilt. Da die Verbandsgemeinde Westliche Börde jedoch in den zurückliegenden Jahren unter dem durchschnittlichen Investitionssatz innerhalb der Bundesrepublik für Feuerwehren lag und auch bei dem Unterhalt unsere Sparmaßnahmen Wirkung zeigen, fallen die erzielten Sätze sehr gering aus. Der Stundensatz für einen Feuerwehrangehörigen liegt dementsprechend bei 0,14 €. Die Fahrzeugsätze würden sich wie folgt zusammensetzen:

 

 

ELW 1

TLF 16

TLF 20/40

LF 20 KatS

LF 16/12

HLF 10/6

LF 10/6

TSF-W

MTF

GW

€ / h

3,50

1,92 

2,25

2,84

1,21

2,32

3,22

2,98

2,59

1,76

€ / min

0,06

0,03

0,04

0,04

0,02

0,04

0,05

0,05

0,04

0,03

 

Der Städte- und Gemeindebund hält trotz der gegenteiligen Rechtsmeinung der Versicherungswirtschaft an der Empfehlung für unsere erste Variante fest. Dies ist dementsprechend auch die Empfehlung der Verwaltung für den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

Clemens Köhler

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Satzung über die Gewährung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung FF)
  • Zusammenstellung der Unterhaltskosten
  • Kalkulation der Personalkosten
  • Kalkulation der Fahrzeugkosten