Hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, ein Bauleitverfahren B-Plan „Freiflächenphotovoltaikanlage Am Bahnhof“ in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben, Gemarkung Neuwegersleben, Flur 3, Flurstücke 403 teilweise 133; 405 und Flur 5 Flurstück 28/7, (Anlage: Plangebiet), zur Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen einzuleiten.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 09/2022 – „Freiflächenphotovoltaikanlage Am Bahnhof” im Ortsteil Neuwegersleben.
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Gemeinderat beschließt, ein Bauleitverfahren „Freiflächenphotovoltaikanlage Am Bahnhof“ in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben, Gemarkung Neuwegersleben, Flur 3, Flurstücke 298, 300, 303, 403 teilweise 133, 405 und Flur 5 Flurstück 28/7, (Anlage 1: Plangebiet), zur Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen einzuleiten.
Der Vorhabenträger, die Firma BSuninvest I UG& Co.KG, LüttenglehnerStraße 47a in 41472 Neuss, vertreten durch Herrn Heiko Bertram stellte während der Vorstellung der Maßnahme im Haus der Verbandsgemeinde in Gröningen den Antrag auf Einleitung des Bauleitverfahrens. Er übernimmt alle anfallenden Kosten bis zur Erlangung des Baurechtes. Nach Beendigung des Verfahrens werden die Planunterlagen kostenlos der Gemeinde Am Großen Bruch zur Verfügung gestellt. Das zuständige Planungsbüro, dass die Bauleitplanung planerisch durchführt, ist der Gemeinde zu benennen und zu auszuwählen.
Die Gemeinde hat zur Sicherung der Zugänglichkeit für das Flurstück 130 in der Flur 5, Eigentümer: Christian Brückner eine Grunddienstbarkeit als Wegerecht in das Grundbuch eintragen lassen.
Die Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss - wurde auf der Gemeinderatsitzung am 01.07.2021 beraten und abgesetzt. Mit dem Wechsel des Investors wird ein erneuter Versuch unternommen, um auf dem Gebiet eine Photovoltaikanlage zu errichten.
Am 23.06.2022 fand ein Vororttermin mit Vertretern des Landkreises und der Verwaltung statt, um im Vorfeld die Maßnahme zu besprechen und Festlegungen im Rahmen des Bauleitverfahrens zu treffen. Fazit ist, dass ein Bauleitverfahren eingeleitet werden muss und innerhalb des Verfahrens die Stellungnahmen den Umfang der Prüfungen bestimmt werden.
Zwischen dem Investor und der Gemeinde werden in einem Städtebaulichen Vertrag alle Forderungen und Rechte beider Seiten geregelt. Hierzu wird ein gesonderter Beschluss gefasst.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Anlage 1: Plangebiet
Anlage 2: Projektvorstellung