Betreff
Annahme einer Spende für die Ortsfeuerwehr Großalsleben
Vorlage
VG/185/22-BV
Aktenzeichen
F32 1-35 2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die Annahme einer Sachspende von Spinden für die Ortsfeuerwehr Großalsleben im Wert von 980 €.

 


Begründung:

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Großalsleben möchte Spinde an die Feuerwehr spenden. Die Spinde sind verschlossen und sollen bei den Frauenduschen zur Verwahrung von Sachen aufgestellt werden, Bisher standen dort nur Bänke. Folgekosten sind mit der Annahme der Spende nicht verbunden.

 

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende den Beschluss durch den Verbandsgemeinderat oder eines autorisierten Vertreters bzw. Gremiums. Gemäß § 6 Abs. 4 Nr.2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde in der derzeit gültigen Fassung entscheidet der Hauptausschuss bei einem Vermögenswert von 500,00 € - 5000,00 € abschließend.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

x

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Kathleen Fröba

Sachbearbeiterin Ordnungsamt

 

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz