Betreff
Annahme von Spenden
Vorlage
AGB/154/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von

 

   150,00 Euro – Freimann Dippe GBR

   200,00 Euro – Börde-Bio GbR

   500,00 Euro – Klosterhof Hamersleben GmbH & Co. KG

   500,00 Euro – SBucher Abbruch & Recycling GmbH

1.000,00 Euro – Kreissparkasse Börde in Oschersleben

   511,80 Euro – Jörg Köhler

   100,00 Euro – Klaus Graßhoff

 

für die 1000-Jahr-Feier Hamersleben im Jahr 2022.


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde.

 

In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass für Beträge über 100,00 Euro bis 5.000,00 Euro die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses genügt.


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Marina Dobrowsky

 

Fabian Stankewitz

 

Klaus Graßhoff