Betreff
Teilberäumung der Fläche Bahnhofstraße (Bauhof Gröningen) und Grundsatzbeschluss zum Verkauf der Fläche zur Wohnbebauung
Vorlage
GRÖ/249/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Stadtrat Gröningen beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, die Vergabe zur Beräumung der in der Anlage dargestellten Teilfläche vorzubereiten. Sobald entsprechende Mittel in der Haushaltsstelle zur Verfügung stehen, soll die Vergabe und Beauftragung der Leistungen erfolgen.

2.       Der Stadtrat Gröningen beschließt einen Teilverkauf aus dem Flurstück 919 Flur 9 Gemarkung Gröningen mit einer Fläche von rund 1440 m2 unter folgenden Bedingungen:

2.1.    Der Kaufpreis beträgt 55,00 €/m².

2.2.    Gegenüber dem Erwerber ist eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren zu vereinbaren. Wird die Bauverpflichtung vom Erwerber nicht erfüllt, so geht der Grund und Boden an die Stadt zurück und dem Erwerber sind 80 % vom Kaufpreis zu erstatten. Diese Vereinbarung ist als Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

2.3.    Alle mit dem Verkauf verbundenen Kosten trägt der Erwerber.

2.4.    Die Verwaltung ist legitimiert, ohne personenbezogene Beschlussfassung den Grundstückskaufvertrag im Namen der Stadt Gröningen abzuschließen.

2.5.    Ein Preisnachlass in Form eines Kinderbonus in Höhe von 3000,00 EUR pro Kind für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr wird gewährt. Dieser Preisnachlass wird auf unbestimmte Zeit festgelegt und kann jederzeit durch Beschluss geändert werden.

 

 


Begründung:

Derzeit betreibt die Verbandsgemeinde Westliche Börde am Standort Bahnhofstraße 13 den Bauhof Bereich Süd. Am Standort ist weiterhin das Büro für den Leiter Reinigung mit Lager stationiert.

 

Zur Aufgabenerfüllung der Verbandsgemeinde wird das Hauptgebäude (ehemaliger Bahnhof) und die Kalthallen in Ostrichtung genutzt. In der Vergangenheit wurde die hintere Fläche mit Restmaterialien gefüllt. Diese liegen ungenutzt auf dieser Fläche und verwildern zunehmend. Eine Verwendung in den letzten 10 Jahren hat nicht stattgefunden. Auch zukünftig ist davon auszugehen, dass für die Materialien keine Verwendung gefunden wird.

 

Folgende Materialien werden u.a. vor Ort gelagert:

  • Verschiedene Natursteine vermischt mit Bodenaushub
  • Bodenaushub
  • Schlackesteine
  • Asbest-Wasserleitungen
  • Ziegelsteine

 

Auf der betroffenen Teilfläche stehen Garagen, die auch mit Maschinen und Sperrmüll gefüllt sind. Eine Beräumung und Entsorgung ist auch hierfür notwendig. Die noch benötigten Maschinen werden in die anderen Kalthallen auf dem Grundstück umgestellt.

 

Folgende Kosten sind für den Rückbau und Entsorgung zu kalkulieren:

  • Baufeldfreimachung ca. 45.000 EUR
  • Abbruch und Entsorgung Garagen 16.000 EUR
  • Baumfällungen ca. 10.000 EUR
    Gesamtkosten: 71.000 EUR (ca. 49,31 EUR je Quadratmeter)

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

x

 

2022/
2023

ca. 71.000 EUR

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

  1. Flächenzuschnitt
  2. Auskunft zum Flurstück
  3. Markterkundung Abbruch und Entsorgung