Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022 gemäß § 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA).
Begründung:
Gemäß § 51 Abs. 1 KWG Land Sachsen-Anhalt entscheidet die bestehende Vertretung über die Gültigkeit der Wahl. Wahleinsprüche sind binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 50 KWG LSA).
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses für die Bürgermeisterwahl der Stadt Kroppenstedt erfolgte in der Zeit vom 23.03.2022 bis 06.04.2022. Die Frist zur Einreichung von Wahleinsprüchen ist am 06.04.2022, 24.00 Uhr abgelaufen. Bis zu dieser Zeit sind keine Wahleinsprüche in der Verwaltung eingegangen. Es ist die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marina Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |