Betreff
Hauptsatzung der Verbandsgemeinde
Vorlage
VG/176/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 


Begründung:

Mit ständig neuen Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie der Umbenennung des Amtsblattes des Landkreises Börde war die Änderung der Hauptsatzung dringend notwendig und auch von der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde gefordert. Aufgrund der Vielzahl der inhaltlichen Änderungen ist eine Neufassung statt einer Änderung rechtssicherer und auch verständlicher.

 

Folgendes wurde bearbeitet:

 

1. Die Wertgrenzen in den §§ 4, 6, 10 wurden aufgrund der enormen Preissteigerungen angehoben. Der Verbandsgemeindebürgermeister darf bis 15.000 € ohne Beschluss handeln, der Hauptausschuss darf nun bis zu einer Wertgrenze von 30.000 € allein entscheiden.

 

2. Zudem wurden die Tarifgruppen bei der Einstellung der Beschäftigten angepasst. Aufgrund der Überprüfung der Entgeltgruppen und der Aufgabenvielfalt, die die Mitarbeiter abzuarbeiten haben, ist eine Entgeltgruppe 9 keine Seltenheit mehr. Um immer wieder neues, gutes und engagiertes Fachpersonal zu finden, muss ein entsprechender Tariflohn gezahlt werden. Damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt und Einstellungsprozesse schneller vollzogen werden können, hat der Verbandsgemeindebürgermeister die Befugnis erhalten, bis zur Entgeltgruppe 9c selber über den Einstellungsprozess zu entscheiden. 

 

3. Das Auskunftsrecht der Mitglieder des Verbandsgemeinderates ist in der Hauptsatzung zu regeln. Bisher wurden diese Rechte in der Geschäftsordnung festgehalten.

 

4. Die Einwohnerfragestunde darf nicht in der Hauptsatzung geregelt werden, sondern muss in der Geschäftsordnung festgeschrieben sein.

 

5. Sehr viele Änderungen finden sich in § 15 “Öffentliche Bekanntmachungen”. Das Amtsblatt des Landkreises Börde hat sich umbenannt. Den Generalanzeiger gibt es nur noch in der Samstag-Ausgabe. Die Mittwoch-Ausgabe heißt Wochenspiegel. Damit konnten wir nur noch Samstags die Satzungen und Verordnungen bekanntmachen. Eine Bekanntmachung in der Mittwoch-Ausgabe hätte zur Folge, dass nicht rechtswirksam bekanntgemacht worden wäre.

Für die Samstag-Ausgabe stiegen die Bekanntmachungskosten enorm. In diesem Zuge wurde festgelegt, dass zukünftig die Satzungen und Verordnungen im Internet bekannt gemacht werden und im Amtsblatt nur eine Hinweisbekanntmachung erfolgt. Dies ist ein rechtssicherer Weg und spart zudem Kosten. Die Kommunalaufsicht hat zu diesem Verfahren keine Bedenken geäußert. Der Landkreis nimmt seine Bekanntmachungen auch so vor.

 

Weiterhin gab es ein Gerichtsurteil zu den Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch. Auch diese Änderung wurde in § 15 mit aufgenommen.

 

Der Entwurf der Hauptsatzung wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Entwurf der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde
  • Abstimmungsvermerk der Kommunalaufsicht
  • Synopse