Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 06/2022 "Biomethananlage" in Ausleben OT Üplingen Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
AUS/110/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben beschließt:

1.            Dem Antrag der DSB Biogas Üplingen GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ausleben - Üplingen zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Ausleben - Üplingen „Biomethananlage Üplingen". Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von 2,10 ha umfasst die Gesamtfläche des Flurstücks 243 sowie des Flurstücks 75/2 der Flur 3, Gemarkung Üplingen.

2.            Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Anlage zur Biogasproduktion und -Aufbereitung sowie einer Biomethaneinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zu sichern.

3.            Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.            Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 


Begründung:

Mit Antrag vom 12.04.2022 hat die DSB Biogas Üplingen GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Ausleben – Üplingen gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage 1 dargestellten Planungsraum mit einer Gesamtgröße von ca. 2,10 ha die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Biogasproduktion und -aufbereitung sowie einer Biomethaneinspeiseanlage. Der Standort befindet sich an der Auslebener Straße 39 in Üplingen, Gemarkung Üplingen, Flur 3, Flurstücke 243 + 75/2

 

Die auf den Flurstück 243 befindliche Biogasanlage ist derzeit stillgelegt. Sie soll in eine Biomethananlage mit einer Leistung von 500 Nm³/h Biomethan umgebaut werden. Das erzeugte Biogas wird zu Erdgasqualität aufbereitet und in das Gasnetz der AVACON Netz GmbH eingespeist.

Das ursprüngliche Konzept der Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen und die Erzeugung von Wärme und Strom durch ein BHKW kann aus wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr betrieben werden. Es ist geplant, die bestehende Substanz derart umzuändern, dass auf dem in Anlage 1 umfassten Gelände bis zu 500 Nm³/h Biomethan produziert werden können. Als Substrate werden ausschließlich landwirtschaftliche Reststoffe und Wirtschaftsdünger eingesetzt werden. Durch die Verwertung von Wirtschaftsdünger und Reststoffen, wird das Ziel der CO2 – Minderung erfüllt und damit einer nachhaltigen Energieerzeugung entsprochen. Das erzeugte Biomethan wird in das Erdgasnetz eingespeist.

 

Auf diesem Weg soll eine neu konzipierte Biomethananlage entstehen, welche den aktuellen marktwirtschaftlichen Bedingungen angepasst ist und der REDII-Direktive der Europäischen Union entspricht. Der vorhandene Anlagenbestand wird in das neue Konzept integriert. Eine Neubelebung des Standortes mit einem zukunftssicheren Energieerzeugungskonzept hat langfristig nachhaltige Erfolgschancen.

 

Durch die Inbetriebnahme der Anlage nach dem beschriebenen neuen Konzept werden am Standort 3-4 neue Arbeitsplätze entstehen. Das Gesamtinvestitionsvolumen steht aufgrund des noch nicht durchgeführten Planungsverfahrens nicht fest, wird aber jenseits der 10 Mio. Euro liegen. Erfahrungsgemäß werden erhebliche Aufträge auch an die regionalen Wirtschaftsbetriebe für die Errichtung und den späteren Betrieb erteilt. Das erwartete Gewerbesteueraufkommen liegt bei ca. 80-100.000 Euro p.a.

Die Gemeinde Ausleben - Üplingen stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Dritten beteiligt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ausleben - Üplingen stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Sondergebiet Produktion elektrischer Energie dar. Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes wird auf das Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Plangebiet

Anlage 2: Lageplan Biogasanlage

Anlage 3: Kurzbeschreibung der Biometangasanlage