Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ausleben beschließt:
1. Dem Antrag der DSB Biogas Üplingen GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ausleben - Üplingen zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Ausleben - Üplingen „Biomethananlage Üplingen". Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von 2,10 ha umfasst die Gesamtfläche des Flurstücks 243 sowie des Flurstücks 75/2 der Flur 3, Gemarkung Üplingen.
2. Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Anlage zur Biogasproduktion und -Aufbereitung sowie einer Biomethaneinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zu sichern.
3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Begründung:
Mit Antrag vom
12.04.2022 hat die DSB Biogas Üplingen GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei
der Gemeinde Ausleben – Üplingen gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, ein
Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Der
Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage 1 dargestellten Planungsraum
mit einer Gesamtgröße von ca. 2,10 ha die Errichtung und den Betrieb einer
Anlage zur Biogasproduktion und -aufbereitung sowie einer
Biomethaneinspeiseanlage. Der Standort befindet sich an der Auslebener Straße
39 in Üplingen, Gemarkung Üplingen, Flur 3, Flurstücke 243 + 75/2
Die auf den
Flurstück 243 befindliche Biogasanlage ist derzeit stillgelegt. Sie soll in
eine Biomethananlage mit einer Leistung von 500 Nm³/h Biomethan umgebaut
werden. Das erzeugte Biogas wird zu Erdgasqualität aufbereitet und in das
Gasnetz der AVACON Netz GmbH eingespeist.
Das ursprüngliche
Konzept der Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen und die Erzeugung von
Wärme und Strom durch ein BHKW kann aus wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr
betrieben werden. Es ist geplant, die bestehende Substanz derart umzuändern,
dass auf dem in Anlage 1 umfassten Gelände bis zu 500 Nm³/h Biomethan
produziert werden können. Als Substrate werden ausschließlich landwirtschaftliche
Reststoffe und Wirtschaftsdünger eingesetzt werden. Durch die Verwertung von
Wirtschaftsdünger und Reststoffen, wird das Ziel der CO2 – Minderung erfüllt
und damit einer nachhaltigen Energieerzeugung entsprochen. Das erzeugte
Biomethan wird in das Erdgasnetz eingespeist.
Auf diesem Weg soll
eine neu konzipierte Biomethananlage entstehen, welche den aktuellen
marktwirtschaftlichen Bedingungen angepasst ist und der REDII-Direktive der
Europäischen Union entspricht. Der vorhandene Anlagenbestand wird in das neue
Konzept integriert. Eine Neubelebung des Standortes mit einem zukunftssicheren
Energieerzeugungskonzept hat langfristig nachhaltige Erfolgschancen.
Durch die
Inbetriebnahme der Anlage nach dem beschriebenen neuen Konzept werden am Standort
3-4 neue Arbeitsplätze entstehen. Das Gesamtinvestitionsvolumen steht aufgrund
des noch nicht durchgeführten Planungsverfahrens nicht fest, wird aber jenseits
der 10 Mio. Euro liegen. Erfahrungsgemäß werden erhebliche Aufträge auch an die
regionalen Wirtschaftsbetriebe für die Errichtung und den späteren Betrieb
erteilt. Das erwartete Gewerbesteueraufkommen liegt bei ca. 80-100.000 Euro
p.a.
Die Gemeinde
Ausleben - Üplingen stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der
Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur
Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines
Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß § 12 Abs. 1 BauGB.
Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB
vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit
nicht verbunden.
Die nach § 3 Abs. 1
BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den
Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
ebenfalls durch die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung zu äußern.
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Ausleben - Üplingen stellt den Geltungsbereich
als Fläche für die Sondergebiet Produktion elektrischer Energie dar. Im Sinne
des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes wird auf das Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.
Der Beschluss zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich
bekannt zu machen.
Rechtliche
Grundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB -
Aufstellungsbeschluss
§ 2 Abs. 2 BauGB -
Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB -
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Abs. 1 BauGB -
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Plangebiet
Anlage 2: Lageplan Biogasanlage
Anlage 3: Kurzbeschreibung der Biometangasanlage