Hier: Beschluss zum Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 3 und § 4 BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat Am Großen Bruch bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 002/2021 “Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Wulferstedt in der beigefügten Fassung (Stand: April 2022) bestehend aus Plan- und Textteil, Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Schalltechnisches Gutachten und billigt den Entwurf mit Plananlagen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Anlagen sind nach § 4 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 3 BauGB durchzuführen.
3. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 01.07.2021 wurde für den o.g. Bebauungsplan der Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch das Planungsbüro IIP Westeregeln in den Entwurf eingearbeitet und vorgelegt.
Die Umweltbelange sind, mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen. Für die förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und der Beschluss zur Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu fassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2022 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Anlage 1: Planteil – Entwurf (Stand: April 2022)
Anlage 2: Textteil (Stand: April 2022)
Anlage 3: Naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Anlage 4: Schalltechnisches Gutachten