Betreff
B-Plan 001/2022 Wohnen "Am Berge" Gröningen OT Dalldorf Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
GRÖ/242/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Stadtrat Gröningen hat die im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Nr. 001/2022 Wohnen „Am Berge“ Gröningen OT Dalldorf eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage Abwägungstabelle) mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-        keine beschlussrelevanten Stellungnahmen

 

Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.       Aufgrund des § 34 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Gröningen den Bebauungsplan Nr. 001/2022 Wohnen „Am Berge“ Gröningen, OT Dalldorf bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung. (Stand: Mai 2022)

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 001/2022 Wohnen „Am Berge“ Gröningen OT Dalldorf durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Begründung:

Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 001/2022 Wohnen „Am Berge“ Gröningen OT Dalldorf eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).

Hinweis: Die bisher eingegangenen Stellungnahmen der TÖB’s wurden in den Abwägungskatalog eingearbeitet und liegen hier vor. Nachträglich eingegangene Stellungnahmen werden noch ausgewertet und mit den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Auslegungszeitraum endet am 05.05.2022, eingearbeitet und für die Stadtratsitzung am 30.05.2022 zur Beschlussfassung eingebracht.

Die Satzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungstabelle

Anlage 2: Satzung – Planzeichnung

Anlage 3: Satzung – Begründung