Betreff
Annahme von Spenden
Vorlage
AGB/147/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von

 

250,00 Euro vom Ing. Büro Jörg Weisel, Seehausen

500,00 Euro von Rico Künnemann, Braunschweig,

250,00 Euro von Containertransporte Wesseler GmbH, Kroppenstedt

150,00 Euro von der Kleintierpraxis Andrea Behrens, Hamersleben

750,00 Euro von der Allgemeinmedizinerin, Frau Christine Bärecke, Hötensleben

200,00 Euro von Atelier Klein WunderBAR Andrea Stadler, OT Hamersleben

600,00 Euro von Autohaus Seydel GmbH Co KG

1011,00 Euro von Elektro Fahrig GmbH OT Hamersleben

 

für die 1000-Jahr-Feier Hamersleben im Jahr 2022.

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Am Großen Bruch.

 

In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende über 5.000,00 Euro notwendig ist. Für Beträge über 100,00 Euro bis zu 5.000,00 Euro genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Bürgermeister

 

 

Marina Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff