Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von
250,00 Euro vom Ing. Büro Jörg Weisel, Seehausen
500,00 Euro von Rico Künnemann, Braunschweig,
250,00 Euro von Containertransporte Wesseler GmbH, Kroppenstedt
150,00 Euro von der Kleintierpraxis Andrea Behrens, Hamersleben
750,00 Euro von der Allgemeinmedizinerin, Frau Christine Bärecke, Hötensleben
200,00 Euro von Atelier Klein WunderBAR Andrea Stadler, OT Hamersleben
600,00 Euro von Autohaus Seydel GmbH Co KG
1011,00 Euro von Elektro Fahrig GmbH OT Hamersleben
für die 1000-Jahr-Feier Hamersleben im Jahr 2022.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Am Großen Bruch.
In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende über 5.000,00 Euro notwendig ist. Für Beträge über 100,00 Euro bis zu 5.000,00 Euro genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marina Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |