Betreff
Bebauungsplan Nr. 05/2022 "Seilerbahn" Gröningen
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
GRÖ/241/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05/2022 “Seilerbahn” mit Umweltverträglichkeitsprüfung in Gröningen zum Zwecke der Wohnbebauung.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das betreffende Plangebiet ist rot umrandet und besteht aus Teilstücken der Flurstücke: 4/15; 690/4 und dem Flurstück 691/4 der Flur 9, Gemarkung Gröningen.

 

Zur Erstellung des Bebauungsplans Nr. 05/2022 “Seilerbahn” in Gröningen wird das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke in Irxleben, Abendstr. 14a gebunden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

In der Stadt Gröningen einschließlich der Ortsteile wurden im zurückliegenden Zeitraum einige Gebiete zum Zwecke der Wohnbebauung erschlossen, um den Bauwilligen Bauland zur Verfügung stellen zu können. Diese ausgewiesenen Bauplätze reichen nicht aus, da die Nachfrage nach baureifen Land ständig vorhanden ist. Entlang der Straße Seilerbahn (Plangebiet) soll neues Bauland erschlossen werden. Hierfür gab es bereits eine Abstimmung mit der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. Derzeit wartet die Verwaltung auf ein Kaufpreisangebot. Aufgrund der Ansiedlung von Intel in Magdeburg sind die Kapazitäten bei der Landgesellschaft erschöpft.

 

Zur Schaffung des Baurechts muss ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Dafür wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Zur Erstellung der Bauleitplanung wird das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke in Irxleben, Abendstr. 14a gebunden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2022

7.100

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Übersichtsplan Plangebiet