Betreff
Städtebauförderprogramm "Förderung von Lebendigen Zentren" - 2. Änderung des MKFZ-Planes PJ 2020 der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/240/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung des MKFZ-Planes des Programmjahres 2020 der Stadt Gröningen zum Städtebauförderprogramm „Förderung von Lebendigen Zentren“. Der MKFZ-Plan nebst Begründung ist als Anlage beigefügt.

 


Begründung:

Am 04. März 2022 hat im Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Beratung mit Vertretern der Landesstraßenbaubehörde stattgefunden. Stellvertretend waren Frau Braun als Regionalbereichsleiterin und Herr Nessnau als zuständiger Mitarbeiter vor Ort. Neben weiteren Themen wurde auch der grundhafte Ausbau der Landesstraße 24 in Gröningen vom Kreisverkehr bis zum Ortsausgang in Richtung Wegeleben besprochen. Es handelt sich dabei um die Straßen Goethepromenade und Chausseestraße. Die LSBB hat die Vorplanung in Auftrag gegeben. Diese soll im 2. Quartal 2023 vorliegen. Verschiedene Varianten zur Gestaltung der Straßen- und Nebenanlagenführung wurden besprochen. Diese Varianten sind im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen und mit den Verantwortlichen für die weiteren Planungsstufen abzustimmen. Je nach Variante ergeben sich Unterschiede für den geplanten Geh- und Radweg. Dieser kann daher nicht vor der Landesstraßenbaumaßnahme in 2027/2028 umgesetzt werden. Die Fördermittel wurden bereits bewilligt. Daher würde ab dem 2. Monat nach Abruf der Mittel eine Zinsbelastung für die Stadt Gröningen entstehen. Diese Belastung gilt es in jedem Fall auszuschließen.

 

Aufgrund der hohen Nutzerzahlen im Bereich Goethepromenade durch die Kindertagesstätte, Schulen und weiteren Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist während der Baumaßnahme eine innerörtliche Umleitung vorzusehen. Dafür eignet sich die Heinrich-Julius-Straße. Diese wurde noch nicht grundhaft ausgebaut und ist nach dem ISEK der Stadt Gröningen von hoher Priorität. Auch außerhalb der Nutzung als Umleitungsstrecke erfüllt die Straße eine erhöhte Priorität in der innerörtlichen Wegebeziehung. Über den Streckenabschnitt wird z.B. die Grundschule in der Grabenstraße durch den ÖPNV angefahren. Auch stellt die Strecke eine Route zur Anfahrt des Areals “Edelhof” dar. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Planung über den Bereich Heinrich-Julius-Straße zu legen. Die Planung ist anschließend Basis dafür, um weitere Fördermittelanträge zur baulichen Umsetzung stellen zu können.

 

Des Weiteren sollen die restlichen Mittel, wie der Begründung an das Landesverwaltungsamt zu entnehmen ist, aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung auf die Gesamtmaßnahme “Quartier Edelhof” umgewidmet werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1: aktueller Stand MKFZ-Plan, beschlossen am 29.03.2021
  • Anlage 2: 2. Änderungsantrag an das LVWA