Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kroppenstedt beschließt die Annahme folgender Spenden für das Freikreuz:
5.000,00 EUR von SAB Projektentwicklung GmbH
1.000,00 EUR von K&S Massivbau GmbH
100,00 EUR von Harald und Christiana Wiese
Begründung:
Entsprechend
§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende
über 100,00 EUR einen Beschluss des Stadtrates Kroppenstedt. In der aktuellen Hauptsatzung
der Stadt Kroppenstedt ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer
Spende von über 5.000,00 EUR notwendig ist. Für Beiträge über 100,00 EUR bis zu
5.000,00 EUR genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Susanne Krumbeck |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |