Betreff
Bebauungsplan "Wohnen am Schlosspark" der Gemeinde Ausleben
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
AUS/108/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes “Wohnen am Schlosspark” in Ausleben für das Grundstück Damaschkestr. 4 im OT Ottleben (Gemarkung Ausleben, Flur 10, Flurstücke: Teilfläche aus 61/1 und Teilfläche aus 64/2) im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB i.V. mit § 13b BauGB zur Schaffung von Baurecht. Damit wird das Bauleitverfahren eingeleitet.

 

Der Vorhabenträger Rainer Jekal, Edelstr. 4, 39393 Ausleben übernimmt alle anfallenden Kosten zur Erreichung des Baurechts. Als Planungsbüro bindet er das Ingenieurbüro Knut Sternberg, Halberstädter Str. 29 in 39387 Oschersleben.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Der Vorhabenträger hatte 2019 den Antrag zur Einleitung eines Bauleitplanverfahren gestellt. Das Verfahren wurde zur Trägerbeteiligung geführt.  Aufgrund einer geänderten Planungsgrundlage (veränderte Nutzung nördlicher Bereich, Verkleinerung Geltungsbereich – nur südliche Fläche) werden die Beschlüsse von 2019 aufgehoben.

 

Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird ein neues Verfahren zum neu festgelgten Plangebiet beschlossen und das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag zur Einleitung neues B-Plan-Verfahren

Anlage 2: geändertes Plangebiet