Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen beschließt die Annahme folgender Spende für das Freibad Großalsleben zur Erweiterung des Nichtschwimmerbeckens mit einer Rutsche:
5.000,00 EUR von der Stiftung der Kreissparkasse Börde
Begründung:
Entsprechend
§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende
über 100,00 EUR einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung
der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer
Spende von über 5.000,00 EUR notwendig ist. Für Beiträge über 100,00 EUR bis zu
5.000,00 EUR genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Susanne Krumbeck |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |